Implosion. Soweit dies vereinbart ist, leistet der Versicherer Entschädigung für versi- cherte Sachen, die durch Implosion zerstört oder beschädigt worden sind. Implosion ist die schlagartige Zer- trümmerung eines Hohlkörpers durch äußeren Gasüberdruck.
Appears in 2 contracts
Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung