Inbetriebsetzung Übergabe Und Abnahme Musterklauseln

Inbetriebsetzung Übergabe Und Abnahme. Bei vereinbarter Produktverlegung teilen wir Ihnen mit, wann die verlegten Produkte zur Inbetriebsetzung, Übergabe und Abnahme bereit sein werden, und laden Sie, je nach Vereinbarung, zur Teilnahme an unserem standardmäßigen Abnahmeverfahren ein, um die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen (TPI, HHI bzw. MSDS) nachzuweisen bzw. die Verlegearbeiten in Augenschein zu nehmen. Falls Sie zu dem Ihnen mitgeteilten Termin nicht erscheinen, wird unser Personal eine Endkontrolle der Produkte und Verlegearbeiten vornehmen. In einem derartigen Fall erfolgt die Abnahme auf Grundlage der in der von unserem Personal unterzeichneten Abnahmebestätigung ausgewiesenen Ergebnisse. Wird die Abnahme der verlegten Produkte aus berechtigten und alleinig uns zurechenbaren Gründen, die uns im Detail und in Schriftform innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Abschluss der betreffenden Abnahmekontrolle darzulegen sind, verweigert, besteht die durch uns zu leistende Abhilfe alleinig darin, die Mängel so rasch wie möglich zu beheben. Die entsprechenden Teile des Abnahmeverfahrens werden dann innerhalb eines zumutbaren Zeitraums gemäß den vorstehend angeführten Vorgehensweisen wiederholt. Wenn wir innerhalb von (zwei) Werktagen nach Abschluss des Abnahmeverfahrens keine vom Kunden unterschriebene Abnahmebestätigung oder einen Bericht über eine Verweigerung der Abnahme aus berechtigtem Grund erhalten, so gelten die Produkte und Verlegearbeiten als von Ihnen abgenommen. Die Inbetriebnahme der verlegten Produkte kommt ebenfalls der Abnahme der betreffenden Produkte und Verlegearbeiten gleich. Bei einer alleinig uns zuzurechnenden teilweisen Nichterfüllung unserer Verpflichtungen steht Ihnen das Recht zu, die letzte Zahlungsrate zurückzubehalten, jedoch nur bis zu einer entsprechenden angemessenen Höhe. Geringfügige Mängel oder Abweichungen, die sich nicht auf die Nutzung der verlegten Produkte auswirken, werden in der Abnahmebestätigung angeführt, bewirken jedoch keinen Hinderungs- und Aussetzungsgrund für die Abnahme. Wir verpflichten uns, derartige Mängel so rasch wie möglich zu beheben.
Inbetriebsetzung Übergabe Und Abnahme 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.