Information über Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über erbrachte Dienstleistungen Musterklauseln

Information über Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über erbrachte Dienstleistungen. Nach Ausführung des jeweiligen Kundenauftrags erhält der Kunde durch den Produktpartner/Ver- wahrstelle/Administrator als einmalige Information eine Abrechnung, aus welcher die Anzahl und der Preis der erworbenen/umgetauschten Finanzinstrumente sowie die damit unmittelbar verbun- denen Kosten (insbesondere Ausgabeaufschlag) ersichtlich sind. Eine derartige Information ergeht in der Regel längstens binnen 14 Tagen nach Ausführung des Auftrags. Regelmäßige Informationen ergehen im Übrigen nicht. Aufgrund der Geschäftstätigkeit von Superfund sollten Interessenkonflikte bei der Anlageberatung und Vermittlung zwischen Superfund und den Kunden bzw. zwischen den Kunden untereinander weitge- hend ausgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang weist Superfund darauf hin, dass Superfund der- zeit ausschließlich Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf Superfund Eigenprodukte, die von einem der Superfund Gruppe von verbundenen Investmentunternehmen angehörigen Emittenten stammen oder zumindest in Kooperation mit einem der Superfund Gruppe von verbundenen Investmentunter- nehmen zugehörigen Unternehmen emittiert wurden, erbringt. Der Kunde nimmt in diesem Zusam- menhang zur Kenntnis, dass Superfund für einzelne Fonds sowohl die Funktion des externen (von der Emittentin beauftragten) Fondsverwalters (Fondsmanager) ausübt als auch als eine vom Produktpart- ner beauftragte Vertriebspartnerin in Bezug auf diese Fonds agiert. Superfund erlöst aus beiden Funk- tionen Gebühren in Form von prozentueller Verwaltungsgebühr, Erfolgsgebühr und Vermittlungspro- vision. Hieraus können sich Interessenkonflikte ergeben. Superfund hat daher angemessene Maßnahmen, Verfahren und Vorkehrungen, wie insbesondere die Eignungs- und Angemessenheits- prüfung in Bezug auf den Kunden, getroffen, um allenfalls auftretende Interessenkonflikte erkennen und vermeiden zu können. Die Zuständigkeit für das Erkennen, Vermeiden und Beheben von Interes- senkonflikten liegt beim Compliance-Beauftragten. Kundenaufträge werden von Superfund in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet. Superfund führt Kundenaufträge ausnahmslos nicht selbst aus, sondern leitet diese an den Produktpartner/die Verwahrstelle/den Administrator zur Ausführung weiter. Kundenaufträge werden somit von Im Allgemeinen sollten Investoren insgesamt nicht mehr als 20-30% ihres Vermögens in sämtliche Alternative Anlageklassen veranlagen. Wenn Veranlagungen in Alternative Anlageklassen insge- samt mehr als 20-30% des für Anlagezwecke zur Ver...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.