Integration von Menschen mit Behinderung. 1 Die Unternehmen prüfen sorgfältig alle Möglichkeiten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Büros und Werkstätten. 2 Diese Integration wird unter Berücksichtigung der indivi- duellen Arbeitsfähigkeit der entsprechenden Person und in Zusammenarbeit mit der Personalkommission, bzw. dem Gewerkschaftsvertreter, vollzogen. 3 Wenn ein örtlicher Gewerkschaftssekretär bei der Integra- tion eines Menschen mit Behinderung auf Schwierigkeiten stösst, kann er den Fall dem zuständigen Arbeitgebersek- retär unterbreiten. Gemeinsam prüfen sie, ob eine angemes- sene Lösung gefunden werden kann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)
Integration von Menschen mit Behinderung. 1 Die Unternehmen prüfen sorgfältig alle Möglichkeiten zur Beschäftigung Beschäf- tigung von Menschen mit Behinderung in Büros und Werkstätten.
2 Diese Integration wird unter Berücksichtigung der indivi- duellen individuellen Arbeitsfähigkeit der entsprechenden Person und in Zusammenarbeit Zusammenar- beit mit der Personalkommission, bzw. dem Gewerkschaftsvertreter, vollzogen.
3 Wenn ein örtlicher Gewerkschaftssekretär bei der Integra- tion eines Integration ei- nes Menschen mit Behinderung auf Schwierigkeiten stösst, kann er den Fall dem zuständigen Arbeitgebersek- retär Arbeitgebersekretär unterbreiten. Gemeinsam prüfen sie, ob eine angemes- sene angemessene Lösung gefunden werden kann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Integration von Menschen mit Behinderung. 1 Die Unternehmen prüfen sorgfältig alle Möglichkeiten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Büros Bü- ros und Werkstätten.
2 Diese Integration wird unter Berücksichtigung der indivi- duellen Arbeitsfähigkeit der entsprechenden Person und in Zusammenarbeit mit der Personalkommission, bzw. dem Gewerkschaftsvertreter, vollzogen.
3 Wenn ein örtlicher Gewerkschaftssekretär bei der Integra- tion In- tegration eines Menschen mit Behinderung auf Schwierigkeiten Schwierig- keiten stösst, kann er den Fall dem zuständigen Arbeitgebersek- retär Arbeitge- bersekretär unterbreiten. Gemeinsam prüfen sie, ob eine angemes- sene angemessene Lösung gefunden werden kann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Der Schweizerischen Uhren Und Mikrotechnikindustrie