Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern Musterklauseln

Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern. (a) Zum Zeitpunkt dieses Prospekts besitzt kein Verwaltungsratsmitglied und keine mit einem Verwaltungsratsmitglied verwandte oder verbundene Person ein Interesse, sei es wirtschaftlicher oder nicht-wirtschaftlicher Art, am Anteilskapital der Gesellschaft, noch wurde ihnen eine Option auf das Anteilskapital der Gesellschaft eingeräumt.