Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern. (a) Zum Zeitpunkt dieses Prospekts besitzt kein Verwaltungsratsmitglied und keine mit einem Verwaltungsratsmitglied verwandte oder verbundene Person ein Interesse, sei es wirtschaftlicher oder nicht-wirtschaftlicher Art, am Anteilskapital der Gesellschaft, noch wurde ihnen eine Option auf das Anteilskapital der Gesellschaft eingeräumt.