Common use of Job-Abos Clause in Contracts

Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter eines Unternehmens/einer Institution, welches/welche einen Großkundenvertrag mit der Abo-Zentrale bei der Braunschwei- ger Verkehrs-GmbH als beauftragter Institution der Verkehrs- verbund Region Braunschweig GmbH geschlossen hat. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Job-Abos sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beför- derungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter Mit- arbeiter eines Unternehmens/einer Institution, welcheswel- ches/welche einen Großkundenvertrag mit der Abo-Abo- Zentrale bei der Braunschwei- ger Braunschweiger Verkehrs-GmbH als beauftragter Institution der Verkehrs- verbund Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH geschlossen hat. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags frei- tags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und FeiertagenFeierta- gen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche zu- sätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Ein- schließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen Perso- nen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen erwachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men mitgenommen werden. Die Mitnahmeregelung Mitnahmere- gelung gilt an o.g. Tagen Tag bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche gelegentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Job-Abos sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beför- derungsentgelt ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 Satz 2 EVO.

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Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter Mitarbei- ter eines Unternehmens/einer Institution, welches/welche einen Großkundenvertrag mit der Abo-Zentrale bei der Braunschwei- ger Braun- schweiger Verkehrs-GmbH als beauftragter Institution der Verkehrs- verbund Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH geschlossen hat. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste Fahr- gäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen Perso- nen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen erwachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men mitgenommen werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen Ta- gen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregeltgere- gelt. Job-Abos sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beför- derungsentgelt Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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