Common use of Koalitionsfreiheit Clause in Contracts

Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.

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Samples: www.pk-ausbau-regionbasel.ch, www.pk-ausbau-regionbasel.ch

Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheit. 5.1 Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertrags- schliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.

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Samples: www.prk-gaertner.ch, gav.arbeitsrechtler.ch

Koalitionsfreiheit. 6.1 5.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheitstehen auf dem Boden der Koalitions- freiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit Nichtzu- gehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Koalitionsfreiheit. 6.1 5.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur respektieren die Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit Koalitions- freiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.

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Samples: www.plk-elektro.ch

Koalitionsfreiheit. 6.1 5.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheitstehen auf dem Boden der Koalitionsfrei- heit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages Landesgesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit Nicht- zugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden Berufsverbändevertragsschliessenden Berufsverbän- de) nicht verletzt werden.

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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,

Koalitionsfreiheit. 6.1 1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.

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Samples: pk-ausbau-regionbasel.ch

Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur stehen auf dem Boden der Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit Zugehö- rigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.

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Samples: service-cct.ch

Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur stehen auf dem Boden der Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit Zuge- hörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden Berufsverbändevertragsschliessenden Berufsverbän- de) nicht verletzt werden.

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Samples: nordwest.amsuisse.ch