Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.
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Samples: www.pk-ausbau-regionbasel.ch, www.pk-ausbau-regionbasel.ch
Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheit. 5.1 Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertrags- schliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.
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Samples: www.prk-gaertner.ch, gav.arbeitsrechtler.ch
Koalitionsfreiheit. 6.1 5.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheitstehen auf dem Boden der Koalitions- freiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit Nichtzu- gehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Koalitionsfreiheit. 6.1 5.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur respektieren die Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit Koalitions- freiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.
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Samples: www.plk-elektro.ch
Koalitionsfreiheit. 6.1 5.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheitstehen auf dem Boden der Koalitionsfrei- heit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages Landesgesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit Nicht- zugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden Berufsverbändevertragsschliessenden Berufsverbän- de) nicht verletzt werden.
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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,
Koalitionsfreiheit. 6.1 1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.
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Samples: pk-ausbau-regionbasel.ch
Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur stehen auf dem Boden der Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit Zugehö- rigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden vertragsschliessenden Berufsverbände) nicht verletzt werden.
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Samples: service-cct.ch
Koalitionsfreiheit. 6.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zur stehen auf dem Boden der Koalitionsfreiheit. Durch den Vollzug dieses Gesamtarbeitsvertrages darf die Koalitionsfreiheit (Freiheit der Zugehörigkeit Zuge- hörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem der ver- tragsschliessenden Berufsverbändevertragsschliessenden Berufsverbän- de) nicht verletzt werden.
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Samples: nordwest.amsuisse.ch