Kommunale Energiewende Musterklauseln

Kommunale Energiewende. CSU und Grüne sehen im konsequenten Ausbau der regenerativen Energieerzeugung einen wesentlichen Baustein, die gewünschte dezentrale Energiewende voranzubringen und Wertschöpfung in der Stadt Schweinfurt zu schaffen. Die Stadtwerke Schweinfurt sind als kommunales Energieunternehmen Treiber dieser dezentralen Energiewende. Der bisherige Anteil der Stromerzeugung aus Photovoltaik (PV) soll deutlich erhöht werden durch - konsequenten Ausbau der Dachflächen-PV auf öffentlichen Gebäuden, - Errichtung von Freiflächen-PV, - Stadtwerke-Contractingmodelle für Dachflächen-PV auf privaten Bestandsgebäuden, - Dachflächen-PV-Pflicht bei Aufstellung neuer Bebauungspläne. CSU und Grüne werden darüber hinaus auch prüfen, inwieweit sich die Stadtwerke an zusätzlichen Windkraftanlagen beteiligen oder deren Bau auf gepachteten Flächen in der Region betreiben können. Neben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fassen die Fraktionen auch den „schlafenden Riesen“ Gebäudebeheizung ins Auge. Hier ist das CO2-Einsparpotenzial am Größten. Deshalb soll ein zentraler Warmwasserspeicher als Energiespeicher nach dem Vorbild der Stadt Nürnberg auf dem Gebiet der Stadt Schweinfurt errichtet und das vorhandene Fernwärmenetz konsequent erweitert werden. Schweinfurt ist Mobilitätsstadt. Neben Elektromobilität wird in Zukunft auch der Antrieb von Fahrzeugen mittels Wasserstoff-Brennstoffzelle eine wesentliche Rolle spielen. CSU und Grüne vereinbaren deshalb den Einstieg in eine Schweinfurter Wasserstoffwirtschaft. Sie werden die Voraussetzungen zur Erzeugung von Wasserstoff aus regionalen erneuerbaren Energien schaffen und die Erprobung heimischer, wasserstoffbetriebener Industrieprodukte vorantreiben. Die Maßnahmen im Bereich der Energiewirtschaft dienen dazu, Schweinfurts Anteil an der weltweiten Energiewende mit dem Ziel, die Pariser Klimaziele einzulösen, zu leisten. Unser Klimaschutzmanagement in der Verwaltung der Stadt Schweinfurt wird damit beauftragt, den Fortschritt der kommunalen Energiewende zu überwachen und gemeinsam mit allen Akteuren voranzutreiben. Es wird hierzu personell adäquat ausgestattet. Zielvereinbarung: Die Stadtwerke Schweinfurt sollen dazu befähigt werden, rechnerisch bis Ende der Wahlperiode im Jahr 2026 den Bedarf des privaten Haushaltsstroms zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. Als Fernziel wird die 100prozentige Versorgung aller Stromverbraucher in Schweinfurt aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035 vereinbart.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.