Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag für die Partei abgeschlossen hat.
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Samples: www.mbe.de, www.arnold-spedition.de, www.ast-fra.de
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 4a.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei Vertragspartei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag Vertrag für die Partei abgeschlossen hat.
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Samples: www.lhi-logistik.eu, terrasped.de, glettenberg.com
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei Vertragspartei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag für die Partei abgeschlossen hat.
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Samples: www.trans-tell.com, www.pira-transporte.de
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei Vertragspartei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag für die Partei abgeschlossen hat.gilt
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Samples: traffictech.com, www.gatewaycargo.de
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 4a.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine KontaktpersonKontaktper- son, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag Vertrag für die Partei abgeschlossen hat.
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Samples: www.dslv.org, www.vaeth-kg.de
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei Vertragspartei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag für die Partei abgeschlossen hat.. Über das Gesetz hinausgehende Informationspflichten, z. B. über Maßnahmen des Spediteurs im Falle von Störungen, insbesondere einer drohenden Verspätung in der Übernahme
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Samples: www.bavado.com
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei Vertragspartei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag für die Partei abgeschlossen hat.Angaben
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Samples: www.vtlogistik.com
Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente. 5.1 4a.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertrags- partei Vertragspartei für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung Vertrags- abwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Veränderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine KontaktpersonKon- taktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag Vertrag für die Partei abgeschlossen hat.
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Samples: www.uld-hamburg.de