Kosmetische Operationen Musterklauseln

Kosmetische Operationen. In Ergänzung zu Ziffer 2.7 der AUB leisten wir Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen in Höhe von bis zu 20.000 EUR. Abweichend von Ziffer 2.7.1 der AUB muss bei Erwachsenen die kosmetische Operation innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen.
Kosmetische Operationen. Ergänzend zu Ziffer 2 der AL-AUB 2008 leisten wir Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.
Kosmetische Operationen. Zur Verfügung steht die doppelte Versicherungssumme für Heilkosten. Ersetzt werden die Kosten für kosmetische Operationen, die notwendig werden, weil durch einen Unfall die Körperoberfläche der versicherten Person derart verunstaltet wird, dass nach Abschluss der Heilbehandlung ihr äußeres Erscheinungsbild nach objektiven medizinischen Gesichtspunkten dauernd beeinträchtigt ist. Unterzieht sich die versicherte Person zur Beseitigung dieser Folgen einer kosmetischen Operation, übernehmen wir die dafür aufgewandten Kosten für Arzthonorar, Medikamente und ärztlich verordnete Heilmittel sowie Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Spital. Nicht versichert gelten: Kosten für zusätzliche Nahrungs- und Genussmittel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für häusliche Krankenpflege.
Kosmetische Operationen. 2.1 Voraussetzungen für die Leistungen:
Kosmetische Operationen. (1) Soweit dies nach dem gewählten Xxxxx ausdrücklich vereinbart ist, leistet der Versicherer Ersatz für Kosten unfallbedingter kosme- tischer Operationen.
Kosmetische Operationen. (1) Soweit dies nach dem gewählten Xxxxx ausdrücklich vereinbart ist, leistet der Versicherer Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.
Kosmetische Operationen. 3 Generell ohne Mehrbeitrag versicherte Leistungen
Kosmetische Operationen. 2.9 Bergungskosten/Unfallservice
Kosmetische Operationen. (zu Ziffer 2.7 AUB 2014) Wir leisten Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operatio- nen. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die ver- sicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kosten- ersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Bei- trag nicht teil.