Kostenauswirkungen Musterklauseln

Kostenauswirkungen. Nach der bisher geltenden Abstimmungsvereinbarung und den auf dieser Grundlage mit den vom Landkreis beauftragten Unternehmen getroffenen Regelungen würden sich für den Landkreisanteil auf das Jahr 2021 hochgerechnete Kosten in Höhe von rund 8,4 Mio. Euro (brutto) ergeben, welche für die Sammlung, die Sortierung des Wertstoffgemischs, die Entsorgung der Sortierreste sowie die Verwertung der Wertstof- fe anfallen, für die der Landkreis zuständig ist. Nach der neuen Abstimmungsvereinbarung werden sich die Masseanteile der Dualen Systeme und des Landkreises etwas ändern, so dass sich die auf den Landkreis Karls- ruhe entfallenden Kosten voraussichtlich geringfügig auf ca. 8,3 Mio. Euro (brutto) re- duzieren werden. Dabei sind zwei gegenläufige Effekte berücksichtigt. Einerseits redu- ziert sich der Masseanteil und damit der Kostenanteil des in Zuständigkeit des Land- kreises erfassten Wertstoffgemischs auf 49,5 Prozent, andererseits erhält der Land- kreis mit künftig 60 Prozent auch einen etwas geringeren Mengenanteil an aussortier- tem Papier, Pappe und Kartonagen und damit etwas geringere Erlöse. Dies liegt daran, dass sich in den vergangenen Jahren der Anteil der Druckerzeugnisse (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge) im Wertstoffgemisch reduziert und der Anteil der Verpackungs- kartonagen in Zuständigkeit der Dualen Systeme deutlich erhöht hat. Diese Entwick- lung kann sich für den Landkreis wirtschaftlich unterschiedlich auswirken, weil die Erlö- se für das Altpapier seit Anfang 2018 sehr stark schwanken. Durch ein Überangebot mussten zeitweise Zuzahlungen geleistet werden, um das aussortierte Altpapier ver- werten zu können. Zeitweise gibt es dafür aber auch wieder Erlöse. Die auf die Dualen Systeme entfallenden Kosten für ca. 50,5 Masseprozent werden durch diese getragen. Sie schließen dazu unabhängig vom Landkreis jeweils einen Leistungsvertrag mit den operativ tätigen Entsorgungsunternehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.