Common use of Kraftomnibusse Clause in Contracts

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 Campingfahrzeuge

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit MietomnibussenMiet- omnibussen. 9.3 10.3 Nicht unter 9.1 10.1 oder 9.2 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 Campingfahrzeuge.

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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung Aus- stattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet geeig- net und bestimmt sind. 9.1 11.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten eingerichtete Endpunkten einge- richtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen Halte- stellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 11.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 11.3 Nicht unter 9.1 11.1 oder 9.2 11.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibus- se, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 Campingfahrzeuge.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige VerkehrsverbindungVerkehrsver- bindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss Aus- schluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 10.3 Nicht unter 9.1 10.1 oder 9.2 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 Campingfahrzeuge.

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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung Ausstat- tung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten eingerichtete Endpunkten eingerich- tete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern Thea- tern dient. 9.2 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 10.3 Nicht unter 9.1 10.1 oder 9.2 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 CampingfahrzeugeCampingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.

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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 11.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 11.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 11.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 11.1 und 11.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und KrankenomnibusseKranke- nomnibusse. 10 CampingfahrzeugeCampingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.

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Samples: KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung Beförde- rung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen re- gelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 Nicht unter 9.1 10.1 oder 9.2 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, WerkomnibusseWer- komnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 CampingfahrzeugeKrankenom- nibusse.

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Samples: Kraftfahrversicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 11.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 11.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 11.3 Nicht unter 9.1 11.1 oder 9.2 11.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 CampingfahrzeugeCampingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.

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Samples: KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 10.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 10.1 und 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 Campingfahrzeuge.

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Samples: KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- Aus- gangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten be- stimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste Fahr- gäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie Fe- rienzielreisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseinsbe- sondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 CampingfahrzeugeCampingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahr- zeuge.

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Samples: KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich Fahrereinschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 11.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 11.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 11.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 11.1 und 11.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse. 10 CampingfahrzeugeCampingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.

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Samples: KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- schließlich einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 9.1 11.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End- punkten Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 9.2 11.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen so- wie sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 9.3 11.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 11.1 und 11.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho- telomnibusseHotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und KrankenomnibusseKranken- omnibusse. 10 CampingfahrzeugeCampingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.

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Samples: KFZ Versicherung