Künftige Abstimmungsvereinbarung Musterklauseln

Künftige Abstimmungsvereinbarung. Für die Verhandlungen haben die Dualen Systeme dem Landkreis Karlsruhe die Dua- les System Deutschland GmbH (DSD GmbH) als größtes der zehn Systeme als ge- meinsame Vertreterin benannt. Die Verwaltung hat deshalb mit der DSD GmbH die Verhandlungen aufgenommen und wurde dabei von der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen & Partner aus Stuttgart und von der ECONUM Unternehmensberatung aus Ludwigsburg beraten. Die wesentlichen Ergebnisse sind: - Die bisherige gemeinsame Sammlung von Verpackungen und von Wertstoffen, für die der Landkreis zuständig ist, in einer Wertstofftonne kann fortgeführt werden, so- lange es gesetzlich möglich ist. In der Wertstofftonne werden weiter Papier, Pappe und Kartonagen, Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe und Kleinteile aus unbehandel- tem Holz gemeinsam gesammelt. - Die Dualen Systeme und der Landkreis beteiligen sich weiter jeweils mengenanteilig an den Kosten für die Sammlung und Sortierung der Wertstoffe sowie für die Ent- sorgung der dabei anfallenden Reste. Nach Sortieranalysen beträgt der Anteil der Dualen System derzeit 50,5 Masseprozent und der des Landkreises 49,5 Mas- seprozent an dem gesammelten Wertstoffgemisch. - Der Landkreis erhält nach der Sortierung 60 Prozent der Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen und alle aussortierten stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunst- stoffen, Metallen und Verbunden und das aussortierte Altholz zur weiteren Verwer- tung. Die übrigen aussortieren Verpackungen erhalten die Dualen Systeme. - Die jeweiligen Masseanteile werden neu verhandelt, wenn repräsentative Sortier- analysen eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergeben. - Verpackungen aus Glas werden weiter nach Farben getrennt in Depotcontainern gesammelt, wie dies in Deutschland in den meisten Gebieten üblich ist. Für die Be- reitstellung und Unterhaltung von Standplätzen auf öffentlichen Flächen bestehen zwischen den Dualen Systemen und den Städten und Gemeinden weiter gesonder- te Vereinbarungen für die Nebenentgelte, die sie dafür erhalten. - Die Dualen Systeme und der Landkreis vereinbaren eine enge Zusammenarbeit beim laufenden Betrieb, so dass eine möglichst störungsfreie Sammlung und eine gute Qualität der Wertstoffe erreicht wird. - Bei Störungen des Sammelsystems kann der Landkreis nach vorheriger erfolgloser Aufforderung notfalls auch auf Kosten der Dualen Systeme ersatzweise tätig wer- den, soweit es Pflichten der Dualen Systeme betrifft. - Die Vereinbarung soll ab dem 01.01.2021 unbefristet gelten. Bei gesetzlichen ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.