Common use of Kürzung der Ferien Clause in Contracts

Kürzung der Ferien. 1 Wird der Arbeitnehmende durch sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres einen vollen Monat gedauert hat; für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. (Zur Berechnung siehe Anhang III). 2 Wird der Arbeitnehmende ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wie beispielsweise wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffentlicher Pflichten, Militär- oder Zivilschutzdienst, Ausübung eins öffentlichen Amtes und gemäss Artikel 27 Absatz 3, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres zwei volle Monate gedauert hat, für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. 1) durch Verschulden des Arbeitnehmenden: 2) ohne Verschulden des Arbeitnehmenden (Unfall, Krankheit, Militär, usw.): Ferienkürzung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit:

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Kürzung der Ferien. 1 Wird der Arbeitnehmende durch sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres einen vollen Monat gedauert ge- dauert hat; für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. (Zur Berechnung siehe Anhang III). 2 Wird der Arbeitnehmende ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wie beispielsweise wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffentlicher öffentli- cher Pflichten, Militär- oder Zivilschutzdienst, Ausübung eins öffentlichen Amtes und gemäss Artikel 27 Absatz 3, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres Kalender- jahres zwei volle Monate gedauert hat, für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. 1) durch Verschulden des Arbeitnehmenden: 2) ohne Verschulden des Arbeitnehmenden (Unfall, Krankheit, Militär, usw.): Ferienkürzung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit:

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Kürzung der Ferien. 1 Wird der Arbeitnehmende durch sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres einen vollen Monat gedauert hat; für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. (Zur Berechnung siehe Anhang III). 2 Wird der Arbeitnehmende ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wie beispielsweise wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffentlicher Pflichten, Militär- oder Zivilschutzdienst, Ausübung eins öffentlichen Amtes und gemäss Artikel 27 Absatz 3, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres zwei volle Monate gedauert hat, für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. Die herrschende Lehre geht heute davon aus, dass auch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit anteilsmässig zu einer Ferienkürzung berechtigt. Dieser Meinung folgt die ZPK. Wenn also jemand zwei Monate zu 50% arbeitsunfähig ist, entspricht dies einem vollen Absenzmonat. Nicht verlängert wird hingegen die Schonfrist (einen Monat gemäss Art. 33 Abs. 1 GAV bzw. zwei Monate gemäss Art. 1) durch Verschulden des Arbeitnehmenden: 2) ohne Verschulden des Arbeitnehmenden (Unfall, Krankheit, Militär, usw.): Ferienkürzung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit:

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schreinergewerbe

Kürzung der Ferien. 1 Wird der Arbeitnehmende durch sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres einen vollen Monat gedauert hat; für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. (Zur Berechnung siehe Anhang III). 2 Wird der Arbeitnehmende ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wie beispielsweise wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffentlicher Pflichten, Militär- oder Zivilschutzdienst, Ausübung eins öffentlichen Amtes und gemäss Artikel 27 Absatz 3, so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung während eines Kalenderjahres zwei volle Monate gedauert hat, für jeden zusätzlichen vollen Absenzmonat kann um je einen weiteren Zwölftel gekürzt werden. 1) durch Verschulden des Arbeitnehmenden: 2) ohne Verschulden des Arbeitnehmenden (Unfall, Krankheit, Militär, usw.): Ferienkürzung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit:

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag