Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters über Lagergeld, Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien und Aufwendungen sind sofort fällig. 6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Einlagerer verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. 6.4 Notwendige Auslagen sind dem Lagerhalter zu erstatten. 6.5 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen, Allgemeine Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters über Lagergeld, Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fällig.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Einlagerer verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Auslagen sind dem Lagerhalter zu erstatten.
6.5 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen –auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Lagervertrag
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter stellt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen jeweils gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des §414 Abs.4 HGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungsstellung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige sonsti- ge Vereinbarung getroffen wurde.
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Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und- auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fällig.dergleichen
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen –auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter stellt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters über Lagergeld, Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fällig.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Einlagerer verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Auslagen sind dem Lagerhalter zu erstatten.
6.5 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen - auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagervertrag
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters über Lagergeld, Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fällig.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Einlagerer verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Auslagen sind dem Lagerhalter zu erstatten.
6.5 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- Teil ein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagervertrag
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen Teilauslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagervertrag
Lagergeld. 6.1 Rechnungen des Lagerhalters Der Lagerhalter erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über Lagergeld, das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fälligdergleichen.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurdeDer Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 Notwendige Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.5 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden wer- den nach den Aufwendungen ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1 6.1. Rechnungen des Lagerhalters über Lagergeld, Nebenleistungen, Versiche- rungsprämien Versicherungsprämien und Aufwendungen sind sofort fällig.
6.2 6.2. Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 6.3. Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Einlagerer verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spä- testens spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4 6.4. Notwendige Auslagen sind dem Lagerhalter zu erstatten.
6.5 6.5. Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den Aufwendungen berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen (Alb)