Lagergeld. 6.1. Der Lagerhalter stellt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versicherungsprämien, Lagerkaution und dergleichen. 6.1.1 Lagerkaution ist eine Sicherheitsleisung für den Lagerhalter, für den Fall, dass der Einlagerer die Zahlungen einstellt ohne sein Lagergut fristgerecht abzuholen. 6.2. Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 6.3. Der Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. 6.4. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungsstellung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 6.5. Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten. 6.6. Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen, Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1. Der Lagerhalter stellt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versicherungsprämien, Lagerkaution Versicherungsprämien und dergleichen.
6.1.1 Lagerkaution ist eine Sicherheitsleisung für den Lagerhalter, für den Fall, dass der Einlagerer die Zahlungen einstellt ohne sein Lagergut fristgerecht abzuholen.
6.2. Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer Ein- lagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen je- weiligen gesetzlichen Höhe.
6.3. Der Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist verpflichtet, das vereinbarte ver- einbarte monatliche Lagergeld im voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungsstellung zum jeweiligen Monatsbeginn Monats- beginn fällig.
6.5. Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.6. Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung Ver- einbarung getroffen wurde.
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Samples: Storage Agreement
Lagergeld. 6.1. 6.1 Der Lagerhalter stellt erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versicherungsprämien, Lagerkaution Versicherungsprämien und dergleichenAufwendungen.
6.1.1 Lagerkaution ist eine Sicherheitsleisung für den Lagerhalter, für den Fall, dass der Einlagerer die Zahlungen einstellt ohne sein Lagergut fristgerecht abzuholen.
6.2. 6.2 Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3. Der Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist6.3 Soweit für das Lagergeld eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Einlagerer verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im voraus Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4. 6.4 Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungsstellung Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5. 6.5 Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.6. 6.6 Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen –auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1. Der Lagerhalter stellt erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über das fällige Lagergeld einschließlich ein- schließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versicherungsprämien, Lagerkaution Versiche- rungsprämien und dergleichen.
6.1.1 Lagerkaution ist eine Sicherheitsleisung für den Lagerhalter, für den Fall, dass der Einlagerer die Zahlungen einstellt ohne sein Lagergut fristgerecht abzuholen.
6.2. Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen gesetz- lichen Höhe.
6.3. Der Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungsstellung beson- dere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5. Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung Anforde- rung zu erstatten.
6.6. Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- Teil ein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung Auslagerungen werden nach den tariflichen oder ortsüblichen Preisen besonders berechnetberech- net, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen
Lagergeld. 6.1. Der Lagerhalter stellt erteilt dem Einlagerer zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über das fällige Lagergeld einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versicherungsprämien, Lagerkaution Versicherungsprämien und dergleichen.
6.1.1 Lagerkaution ist eine Sicherheitsleisung für den Lagerhalter, für den Fall, dass der Einlagerer die Zahlungen einstellt ohne sein Lagergut fristgerecht abzuholen.
6.2. Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Einlagerer zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3. Der Einlagerer, der kein Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist, ist verpflichtet, das vereinbarte monatliche Lagergeld im voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen.
6.4. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungsstellung Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
6.5. Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.
6.6. Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilein- und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Lagerbedingungen