Lastschriftverfahren mit Sperrdatei-Prüfung. S-Public nimmt von Vertragspartnern, mit welchen sie das Verfahren "Sperrdatei für Lastschriftverfahren" ver- einbart hat, Nachrichten über geeignete Protokolle der Plattform entgegen. Die Nachrichten enthalten Aufträge der Vertragspartner zur Prüfung, Einreichung und Be- stätigung von Lastschriftdaten (IBAN und BIC, ange- nommen, nicht-angenommen). Für die Richtigkeit der gegenständlichen Informationen ist allein der Kunde des Vertragspartners verantwortlich. Der Dienst von S- Public plausibilisiert die Kombination aus IBAN und BIC und sorgt für die format- und protokollkonforme Weiter- leitung an die Netze der Kreditwirtschaft. Die Antwort- zeiten hängen unter anderem von der gewählten Lei- tungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit der Netze der Kreditwirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat S-Public keinerlei Einfluss. Nach er- folgter Prüfung übermittelt die Plattform die Verarbei- tungsergebnisse zurück an den Vertragspartner, dabei wird ausgewiesen, ob die Lastschrifteinreichung ange- nommen oder nicht-angenommen wurde. S-Public stellt die fehlerfreie Übermittlung und Übertragung durch die Plattform sicher, hat aber keinerlei Verantwortung für das Prüfergebnis und übernimmt insbesondere keine Garantie für die Ausführung der Lastschrift.
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Lastschriftverfahren mit Sperrdatei-Prüfung. S-Public 1.3.1 GiroSolution nimmt von VertragspartnernHändlern, mit welchen sie das Verfahren "Sperrdatei für Lastschriftverfahren" ver- einbart vereinbart hat, Nachrichten über geeignete Protokolle der Plattform entgegen. Die Nachrichten enthalten Aufträge der Vertragspartner Händler zur Prüfung, Einreichung und Be- stätigung Bestätigung von Lastschriftdaten (Kontonummer, BLZ bzw. IBAN und BIC, ange- nommenangenommen, nicht-angenommen). Für die Richtigkeit der gegenständlichen Informationen ist allein der Kunde des Vertragspartners Händlers verantwortlich. Der Dienst von S- Public GiroSolution plausibilisiert die Kombination aus Kontonummer und BLZ bzw. IBAN und BIC und sorgt für die format- und protokollkonforme Weiter- leitung Weiterleitung an die Netze der Kreditwirtschaft. Die Antwort- zeiten Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Lei- tungsverbindungLeitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit der Netze der Kreditwirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat S-Public GiroSolution keinerlei Einfluss. Nach er- folgter erfolgter Prüfung übermittelt die Plattform die Verarbei- tungsergebnisse Verarbeitungsergebnisse zurück an den VertragspartnerHändler, dabei wird ausgewiesen, ob die Lastschrifteinreichung ange- nommen angenommen oder nicht-angenommen wurde. S-Public GiroSolution stellt die fehlerfreie Übermittlung und Übertragung durch die Plattform sicher, hat aber keinerlei Verantwortung für das Prüfergebnis und übernimmt insbesondere keine Garantie für die Ausführung der Lastschrift.
1.3.2 Lastschriften, die vom kontoführenden Institut nicht eingelöst werden (z. B. mangels Deckung) oder denen nachträglich widersprochen wird, werden dem Händler in voller Höhe zurückbelastet. Der Händler ist verpflichtet, eventuell anfallende Rückbuchungsgebühren zu tragen.
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