Laufende Gebühren. Kosten und Gebühren zu Lasten des AIF A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand, Anteilsregisterführungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee): B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren (fix): Ordentlicher Aufwand a) bei externen Verwahrstellen b) und sonstigen Beteiligten. • Gründungskosten und laufende Aufwendungen der eigens für und/oder durch den AIF errichteten und ausschliesslich durch den AIF gehaltenen und/oder erworbenen Gesellschaften; Die jeweils gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse wird im Halbjahres- und Jahresbericht genannt. Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse werden im Halbjahres- und Jahresbericht aufgeführt. Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.
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Laufende Gebühren. Kosten und Gebühren zu Lasten des AIF
A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand, Anteilsregisterführungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee):
B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren (fix): Ordentlicher Aufwand
a) bei externen Verwahrstellen
b) und sonstigen Beteiligten. • Gründungskosten und laufende Aufwendungen der eigens für und/oder durch den AIF errichteten und ausschliesslich durch den AIF gehaltenen und/oder erworbenen Gesellschaften; . • Kosten und Aufwendungen zur Erstellung von Berichten und Reportings u.a. an Versicherungsunternehmen, Vorsorgewerke, Stiftungen, andere Finanzdienstleistungsunternehmen, Ratingagenturen (z.B. GroMiKV, Solvency II, MiFID II, VAG, ESG-/SRI-Report bzw. Ratings etc.). Die jeweils gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse wird im Halbjahres- und Jahresbericht genannt. Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse werden im Halbjahres- und Jahresbericht aufgeführt. Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.
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Laufende Gebühren. Kosten und Gebühren zu Lasten des AIF
A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand, Anteilsregisterführungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee):
B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren (fix): Ordentlicher Aufwand
a) bei externen Verwahrstellen
b) und sonstigen Beteiligten. • Gründungskosten Kosten und laufende Aufwendungen der eigens für und/oder durch den AIF errichteten zur Erstellung von Berichten und ausschliesslich durch den AIF gehaltenen und/oder erworbenen Gesellschaften; Reportings u.a. an Versicherungsunternehmen, Vorsorgewerke, Stiftungen, andere Finanzdienstleistungsunternehmen, Ratingagenturen (z.B. GroMiKV, Solvency II, MiFID II, VAG, ESG-/SRI-Report bzw. Ratings etc.). Die jeweils gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse wird im Halbjahres- und Jahresbericht genannt. Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse werden im Halbjahres- und Jahresbericht aufgeführt. Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.
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Laufende Gebühren. Kosten und Gebühren zu Lasten des AIF
A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand, Anteilsregisterführungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee):
B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren (fix): Ordentlicher Aufwand
a) bei externen Verwahrstellen
b) und sonstigen Beteiligten. • Gründungskosten und laufende Aufwendungen der eigens für und/oder durch den AIF errichteten und ausschliesslich durch den AIF gehaltenen und/oder erworbenen Gesellschaften; Kosten im Zusammenhang mit den Währungsrisiken bei der Auszahlung von Aufwand, Gebühren und Kommissionen; Kosten und Aufwendungen zur Erstellung von Berichten und Reportings u.a. an Versicherungsunternehmen, Vorsorgewerke, Stiftungen, andere Finanzdienstleistungsunternehmen, Ratingagenturen (z.B. GroMiKV, Solvency II, MiFID II, VAG, ESG-/SRI-Report bzw. Ratings etc.). Die jeweils gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse wird im Halbjahres- und Jahresbericht genannt. Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse werden im Halbjahres- und Jahresbericht aufgeführt. Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.
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