Laufende Netznutzung Musterklauseln

Laufende Netznutzung. 1.1 Bedingung für die laufende Netznutzung durch den Partner ist die Rechtswirksamkeit der erforderlichen Verträge über den Netzanschluss (insbesondere Errichtungsverträge und Betriebsführungsübereinkommen) und des Netzzugangsvertrags für alle Übergabestellen sowie die betriebliche Interoperabilität mit dem Netz der APG bzw. die entsprechende betriebliche Abstimmung mit APG.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.