Laufende Netznutzung. 1.1 Bedingung für die laufende Netznutzung durch den Partner ist die Rechtswirksamkeit der erforderlichen Verträge über den Netzanschluss (insbesondere Errichtungsverträge und Betriebsführungsübereinkommen) und des Netzzugangsvertrags für alle Übergabestellen sowie die betriebliche Interoperabilität mit dem Netz der APG bzw. die entsprechende betriebliche Abstimmung mit APG.