Laufzeit des Vertrages. Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
Laufzeit des Vertrages. Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der jeweilige Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
Laufzeit des Vertrages. Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot oder Versicherungsschein.
Laufzeit des Vertrages. Den vereinbarten Versicherungsbeginn finden Sie im beigefügten Versicherungsschein. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben.
Laufzeit des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages (Versicherungsbeginn und -ablauf) ist dem Antrag zu entnehmen. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ein Kündigung in Textform zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.
Laufzeit des Vertrages. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist. Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf in Textform kündigen. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung dem Versicherer zugegangen ist. Der Versicherungs- nehmer kann den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kün- digen.
Laufzeit des Vertrages. Die Versicherungen im Rahmen von KreditPlus für Festzinsdarlehen enden mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, sofern diese nicht zuvor durch Kündigung erlöschen.
Laufzeit des Vertrages. 1. Der Studienvertrag wird für die Dauer der Regelstudienzeit von drei Jahren gemäß Prüfungs- und Studienordnung abgeschlossen. Die/der Studierende und die DPU gehen davon aus, dass bei ordnungsgemäßem Studium ein erfolgreicher Studienabschluss in der Regelzeit erfolgen kann.
2. Während der Zeit einer von der DPU genehmigten Beurlaubung wird die Laufzeit des Vertrages unterbrochen, während dieser Zeit entfällt die Zahlung der Studiengebühr. Die Beurlaubung bedarf eines schriftlichen Antrages an die DPU-Verwaltung. Wichtige Gründe sind
Laufzeit des Vertrages. Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate.
Laufzeit des Vertrages. Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte Absatz F der Tarifbedingungen des Tarifes Care Travel, bzw. Care Travel (NAFTA).