Leasingverbindlichkeiten Musterklauseln

Leasingverbindlichkeiten. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz in der Regel nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z. B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte abschließen) oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. Einzelbonitätsbewertung des Tochterunternehmens). Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem laufenden Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des ...
Leasingverbindlichkeiten. Die folgenden Beträge sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten: (in Tausend) 31. Dezember2020 31. Dezember2019 Kurzfristig Langfristig €6.127 78.031 €3.485 54.126 Der Konzern hat verschiedene Leasingverträge abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2020 noch nicht be- gonnen haben. Die künftigen Leasingzahlungen für diese unkündbaren Leasingverträge belaufen sich auf €2,8 Mio. für das Jahr 2021 und €10,2 Mio. für die Jahre 2022 und danach. Mehrere Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Optionen werden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an Leasinggegenständen flexibel und in Einklang mit den jeweili- gen Geschäftsanforderungen des Konzerns verwalten zu können. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentschei- dungen vonseiten des Managements. (in Tausend) 2020 2019 2018 Gebäude €4.628 €0.000 €2.751 Technische Anlagen und Maschinen 4 25 60 Kraftfahrzeuge 45 40 35 Produktionseinrichtungen 1.613 - -
Leasingverbindlichkeiten. Die folgenden Beträge sind zu den angegebenen Zeitpunkten in den Darlehen enthalten: (in Millionen) 31. Dezember2021 31. Dezember 2020 Kurzfristig Langfristig 27,9 € 153,7 6,1 € 78,1 (in Millionen) 2021 2020 2019 Gebäude 14,7 € 4,7 € 4,7 € Technische Anlagen und Maschinen 0,2 — — Kraftfahrzeuge 0,1 — — Produktionseinrichtungen 14,0 1,6 — Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 2,9 2,0 1,7 Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (enthalten in sonstigen betrieblichen Aufwendungen) 9,1 0,9 0,4 Aufwand aus Leasingverhältnissen für geringwertige Vermögenswerte (enthalten in sonstigen betrieblichen Aufwendungen) 0,4 0,3 0,1 Im Geschäftsjahr 2021 betrug der gesamte Mittelabfluss für Leasingverhältnisse 17,0 Mio. € (im Geschäftsjahr 2020: 14,7 Mio. €; im Geschäftsjahr 2019: 4,8 Mio. €).
Leasingverbindlichkeiten nicht vorhanden nicht vorhanden Nr. Leasing- nehmer (A/B) Art des Leasingvertrages und Vertragsdatum Leasinggegenstand Leasinggeber Laufzeit mtl. Leasingrate in EUR Restwert bei Vertragsablauf in TEUR 1 A/B 2 A/B

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.