Common use of Leerstandsregelung Clause in Contracts

Leerstandsregelung. Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 12 Nr. 1 b) versichert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten genutzt wird. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend. Der Versicherungsschutz zum Neuwert (§ 12 Nr. 1 a) bleibt jedoch erhalten, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft nach- weist, dass bei leerstehenden Gebäuden bzw. Wohneinheiten mit einer Renovierung kurzfristig begonnen wird. Ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten gilt nicht mehr als kurzfristig. Die vertraglichen vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gemäß § 16 bleiben hiervon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.ratundservice.de

Leerstandsregelung. Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 12 Nr. 1 b) versichert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten genutzt wird. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend. Der Versicherungsschutz zum Neuwert (§ 12 Nr. 1 a) bleibt jedoch erhalten, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft nach- weist, dass bei leerstehenden Gebäuden bzw. Wohneinheiten mit einer Renovierung kurzfristig begonnen wird. Ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten gilt nicht mehr als kurzfristig. Die vertraglichen vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gemäß § 16 bleiben hiervon unberührt.. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen die durch

Appears in 1 contract

Samples: www.ratundservice.de

Leerstandsregelung. Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 12 Nr. 1 b) versichert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten genutzt wird. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend. Der Versicherungsschutz zum Neuwert (§ 12 Nr. 1 a) bleibt jedoch erhalten, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft nach- weist, dass bei leerstehenden Gebäuden bzw. Wohneinheiten mit einer Renovierung kurzfristig begonnen wird. Ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten gilt nicht mehr als kurzfristig. Die vertraglichen vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gemäß § 16 bleiben hiervon unberührt.. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen

Appears in 1 contract

Samples: www.ratundservice.de

Leerstandsregelung. Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 12 Nr. 1 b) versichert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten genutzt wird. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend. Der Versicherungsschutz zum Neuwert (§ 12 Nr. 1 a) bleibt jedoch erhalten, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft nach- weist, dass bei leerstehenden Gebäuden bzw. Wohneinheiten mit einer Renovierung kurzfristig begonnen wird. Ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten gilt nicht mehr als kurzfristig. Die vertraglichen vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gemäß § 16 bleiben hiervon unberührt.. Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende

Appears in 1 contract

Samples: www.ratundservice.de