Leistungen Dritter. 10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur einge- setzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
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Leistungen Dritter. 10.1. | Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur einge- setzte eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
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Leistungen Dritter. 10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur einge- setzte Mitarbeiter, eingesetzten Mitarbeiter im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
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Leistungen Dritter. 10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur einge- setzte eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
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Leistungen Dritter. 10.18.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur einge- setzte eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate 2 Jahren ohne Mitwirkung Mit- wirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
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Leistungen Dritter. 10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diesesich, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur einge- setzte Mitarbeiter, eingesetzte Mitarbeiter im Laufe der auf den Abschluss Anschluss an die Beendigung des Auftrages folgenden für die Dauer von 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur Monaten weder mittelbar noch unmittelbar noch mittelbar mit Projekten Folgeaufträgen zu beauftragen.
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