Leistungen durch Dritte Musterklauseln

Leistungen durch Dritte. Linde kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen oder zur Wahrung von Rechten oder Obliegenheiten aus diesem Vertrag Dritter bedienen.
Leistungen durch Dritte. KTK ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch einen Dritten wahrnehmen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden wird nicht begründet. Die Rechnungsstellung erfolgt durch KTK oder durch ein von ihr beauftragtes Unterneh- men.
Leistungen durch Dritte. Die Sparkasse ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen.
Leistungen durch Dritte. Die von der KoSIT nach der Rahmenvereinbarung und nach den auf ihrer Grundlage geschlos- senen Einzelvereinbarungen zu erbringenden Leistungen werden grundsätzlich von ihr selbst erbracht.
Leistungen durch Dritte. Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel durch Soz-IT erbracht. Soz-IT ist nach vor- gängiger Orientierung und Einwilligung des Auftraggebenden berechtigt, die Leistungen auf eine von Soz-IT autorisierte Partnerfirma zu übertragen. Soz-IT steht einzig für die sorgfältige Auswahl der Partnerfirma ein.
Leistungen durch Dritte. Die Zerza GmbH kann sich zu Erbringung ihrer Leistungen oder zur Wahrung von Rechten oder Obliegenheiten aus diesem Vertrag Dritter bedienen.
Leistungen durch Dritte. Wir sind berechtigt, die uns vertraglich obliegenden Lieferungen und Leistungen auch durch einen fach- kundigen Dritten erbringen zu lassen, welcher dem Kunden schriftlich zu benennen ist. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Vertragsleistungen nur bei dem benannten Dritten abzufordern. Die Rechnungs- stellung erfolgt auch in diesem Fall direkt durch uns.
Leistungen durch Dritte. A.16.1 Linde kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen oder zur Wahrung von Rechten oder Obliegenheiten aus diesem Vertrag Dritter bedienen. A.16.2 Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber Linde werden dadurch nicht berührt.
Leistungen durch Dritte. 9.1 Sollten zur Auftragserfüllung vom Kunden gewünschte Fremdleistungen notwendig sein, so kann der Kunde diese entweder selbst beauftragen oder Wortdiamant dafür eine Vollmacht erteilen. Kosten, die Wortdiamant aus dieser Korrespondenz mit Dritten entstehen, hat der Kunde zu tragen. 9.2 Wortdiamant ist berechtigt, Aufträge selbst auszuführen oder an Dritte zu übergeben (‚Fremdleistung‘). Ebenso ist es Wortdiamant erlaubt, Erfüllungsgehilfen auszuwählen, sofern diese über das notwendige Fachwissen verfügen.
Leistungen durch Dritte. Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von xxxxxxxxxx.xxx erbracht. 6.1 xxxxxxxxxx.xxx ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. 6.2 Soweit ein Subunternehmer durch die xxxxxxxxxx.xxx nach vorgenommener Information gegenüber dem Kunden ersetzt oder ausgetauscht werden soll, der auch weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) ist, hat der Kunde das Recht, Einspruch gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich xxxxxxxxxx.xxx das Recht zur fristlosen Kündigung des davon betroffenen Vertrags aus wichtigem Grund vor. 6.3 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur xxxxxxxxxx.xxx erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. 6.4 Sämtliche durch den Kunden der xxxxxxxxxx.xxx zur Verfügung gestellten Unterlagen, Belege und sonstigen Nachweise und Dokumente werden als voll- ständig unterstellt; eine ergänzende Kontrolle findet durch xxxxxxxxxx.xxx nur dann statt, wenn dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsinhaltes ist. Die Beweislast dafür, dass Belege und Unterlagen abhandengekommen sein sollen, trifft ausschließlich den Kunden. Sollte der Nachweis gelingen, dass Belege und Unterlagen durch ein schuldhaftes Verhalten von xxxxxxxxxx.xxx abhandengekommen sein sollten, kann sich xxxxxxxxxx.xxx dadurch ihrer Verantwortlichkeit entledigen, dass sie glaubhaft machen kann, dass sie mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ihre Geschäfte betrieben hat.