Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung und Wartung der IT-Infrastruktur Die Bereitstellung aller Komponenten und die Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen, die für den Betrieb des IT-Verfahrens erforderlich sind, müssen gesondert vereinbart werden. • Technisches Verfahrensmanagement Leistungen zum Technischen Verfahrensmanagement, die über die fachliche Beratung und Betreuung hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das technische Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung an. • Produktmanagement Leistungen des Produktmanagements sind nur in dem Umfang abgedeckt, der für das Fachliche Verfahrensmanagement erforderlich ist bzw. explizit vereinbart wurde (vgl. 4.1).
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Samples: www.soziales.bremen.de, www.justiz.bremen.de, www.finanzen.bremen.de
Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung und Wartung der IT-Infrastruktur Die Bereitstellung aller Komponenten und die Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen, die für den Betrieb des IT-Verfahrens erforderlich sind, müssen gesondert vereinbart werden. • Technisches Verfahrensmanagement Leistungen zum Technischen Verfahrensmanagement, die über die fachliche Beratung und Betreuung hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das technische Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung an. • Produktmanagement Fachliches Verfahrensmanagement Leistungen zur inhaltlichen Betreuung des Produktmanagements Verfahrens, Anwender-Unterstützung etc. sind nur in dem Umfang abgedeckt, nicht Bestandteil der für das Fachliche Verfahrensmanagement erforderlich ist bzw. explizit vereinbart wurde (vgl. 4.1)Leistungsvereinbarung.
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Samples: www.inneres.bremen.de
Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung und Wartung der IT-Infrastruktur Die Bereitstellung aller Komponenten und die Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen, die für den Betrieb des IT-Verfahrens erforderlich sind, müssen gesondert vereinbart werden. • Technisches Verfahrensmanagement Leistungen zum Technischen Verfahrensmanagement, die über die fachliche Beratung und Betreuung hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das technische Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung an. • Produktmanagement Leistungen des Produktmanagements sind nur in dem Umfang abgedeckt, der für das Fachliche Verfahrensmanagement erforderlich ist bzw. explizit vereinbart wurde (vgl. 4.1).
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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen
Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung und Wartung der IT-Infrastruktur Die Bereitstellung aller Komponenten und die Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen, die für den Betrieb des IT-Verfahrens erforderlich sind, müssen gesondert vereinbart werden. • Technisches Verfahrensmanagement Leistungen zum Technischen Verfahrensmanagement, die über die fachliche Beratung und Betreuung hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das technische Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung andieses SLAs. • Produktmanagement Fachliches Verfahrensmanagement Leistungen zur inhaltlichen Betreuung des Produktmanagements Verfahrens, Anwender-Unterstützung etc. sind nur in dem Umfang abgedeckt, nicht Bestandteil der für das Fachliche Verfahrensmanagement erforderlich ist bzw. explizit vereinbart wurde (vgl. 4.1)Leistungsvereinbarung.
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Samples: www.inneres.bremen.de
Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung und Wartung der IT-Infrastruktur Die Bereitstellung aller Komponenten und die Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen, die für den Betrieb des IT-Verfahrens erforderlich sind, müssen gesondert vereinbart werden. • Technisches Verfahrensmanagement Leistungen zum Technischen Verfahrensmanagement, die über die fachliche Beratung und Betreuung hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das technische Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung an. • Produktmanagement Leistungen des Produktmanagements sind nur in dem Umfang abgedeckt, der für das Fachliche Verfahrensmanagement erforderlich ist bzw. explizit vereinbart wurde (vgl. 4.13.1).
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Samples: justiz.bremen.de