Common use of Leistungshindernisse, höhere Gewalt Clause in Contracts

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Weisungen einzuholen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.

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Samples: www.vtlogistik.com, b-slogistik.de, b-slogistik.de

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig recht- zeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende entspre- chende Weisungen einzuholen. § 419 HGB findet entsprechende ent- sprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt berechtigtbe- rechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com, www.benway-solutions.de, www.dslv.org

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende entspre- chende Weisungen einzuholen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.

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Samples: www.janta-logistics.de, klp-tarifrechner.de

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Weisungen einzuholenWeisungeneinzuholen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.

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Samples: www.trans-tell.com, www.gatewaycargo.de

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Weisungen einzuholen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.nach

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Samples: traffictech.com

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Weisungen einzuholen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall berechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.

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Samples: ccg-logistics.com

Leistungshindernisse, höhere Gewalt. 12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig recht- zeitig übernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber Auftragge- ber oder Verlader unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Weisungen einzuholen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber Auftragge- ber bleibt berechtigt, den Verkehrsvertrag zu kündigenkün- digen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Ansprüche An- sprüche nach § 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.

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Samples: www.huster-spedition.eu