Lieferantenaudit Musterklauseln

Lieferantenaudit iwis führt beim potenziellen Lieferanten eine Potenzialanalyse nach VDA Band 6.3 durch, um zu bewerten, ob er die Anforderungen an das angefragte Produkt erfüllen kann. Diese Analyse wird an vorhandenen Produktionsprozessen für vergleichbare Produkte durchgeführt und dient als Vorlage für die Vergabeempfehlung.
Lieferantenaudit. (siehe auch Einkaufsbedingungen, Teil 16) Die Reutter Group ist berechtigt, Audits seiner Lieferanten durchzuführen, um festzustellen, ob die vom Lieferanten zur Sicherstellung der Qualität unternommenen Maßnahmen tatsächlich die Anforderungen der Reutter Group und die Vereinbarungen aus der gestellten Problemlösung erfüllen. Dieses Audit kann in Form eines Systems oder Prozesses zur Prüfung der Produktqualität geführt werden. Die Lieferantenaudits müssen bei allen eventuellen und bestehenden Lieferanten erledigt werden, um deren Fähigkeiten zur Erfüllung der Anforderungen der Reutter Group zu bewerten. Im Eskalationsfall muss der Lieferant in der Lage sein, Audits auf Aufforderung hin innerhalb von zwei Kalendertagen durchführen zu lassen. Diese Audits werden unter angemessenen Einschränkungen geführt, um das Know-how des Lieferanten zu schützen, ebenso wird Vertraulichkeit zugesichert.. Sollten Qualitätsprobleme auftauchen, muss der Lieferant der Reutter Group die Gelegenheit zur Überprüfung seiner Subunternehmer einräumen. Die Reutter Group hat das Recht, solch eine Prüfung zu verlangen. Sieht sich die Reutter Group zu einer solchen Überprüfung bei einem Subunternehmer gezwungen, wird das Resultat lediglich dem Lieferanten bekanntgegeben. Werden Abweichungen festgestellt, muss der Lieferant einen Maßnahmenplan entwerfen, der mit der Reutter Group abzustimmen ist. Es werden Folgemaßnehmen nach Plan durchgeführt und die Reutter Group wird entsprechend informiert.
Lieferantenaudit. Wir führen Lieferantenaudits geplant gemäß unserem Auditprogramm und bei Bedarf auch ereignisorientiert durch. Die Xxxx des Audits, die Organisation, Planung und Durchführung übernimmt ein durch den Einkauf nominiertes Auditteam in enger Zusammenarbeit mit den Lieferantenmanager. Der Lieferant wird bei anstehenden Lieferantenaudits rechtzeitig informiert und hat den reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Bei Ereignis orientierten Lieferantenaudits, z.B. ab Einstufung in Eskalationsstufe 2, behalten wir uns vor, diese auch in Form eines Blitzaudits durchzuführen und die Kosten hierfür dem Verursacher in Rechnung zu stellen - Tagessatz 500,- €/p.P. zzgl. Reisekosten - abgerechnet werden ganze und halbe Tagessätze. Die Produkte sind in einem einwandfreien Zustand anzuliefern. Die Funktion des Produkts darf nicht beeinträchtigt sein, insbesondere: Die generelle Qualitätsanforderung / Spezifikation der Produktgruppen sind einzuhalten. Wenn eine QSV / Liefervereinbarung mit dem Lieferanten vereinbart wird, ist diese bindend. Nach Übersendung der QSV / Liefervereinbarung an den Lieferanten hat der Lieferant das Recht, der QSV / Liefervereinbarung unverzüglich, jedoch nicht später als 14 Tage nach deren Zugang, zu widersprechen. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen. Sollte nach Ablauf der Frist kein Widerspruch bei dem jeweiligen Vertragspartner aus der Caramba-Gruppe (Caramba Chemie Duisburg, Caramba Bremen oder Wigo Chemie) eingegangen sein, gilt die QSV / Liefervereinbarung als akzeptiert.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.