Lieferantenwechsel. 4.1. Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen. 4.2. In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der Lieferantenwechsel, so entsteht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten. 4.3. Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen Termin. Der Lieferant wird den Kunden hierüber informieren.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, Gasliefervertrag
Lieferantenwechsel. 4.1. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
4.2. 4.2 In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten Stromlieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten Lieferanten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der Lieferantenwechsel, so entsteht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten.Lieferanten.
4.3. 4.3 Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen Termin. Der Lieferant wird den Kunden hierüber informieren.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Lageheizstrom, Stromliefervertrag
Lieferantenwechsel. 4.1. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
4.2. 4.2 In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten Lieferanten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich un- verzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der Lieferantenwechsel, so entsteht ent- steht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten.Lieferanten.
4.3. 4.3 Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten Gaslieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen Termin. Der Lieferant wird den Kunden hierüber informiereninformie- ren.
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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Lieferantenwechsel. 4.1. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
4.2. 4.2 In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten Stromlieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, scheitern die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten Lieferanten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der Lieferantenwechsel, so entsteht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten.Lieferanten.
4.3. 4.3 Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen TerminMonatsersten. Der Lieferant wird den dem Kunden hierüber informierenhiervon Mitteilung geben.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Lieferantenwechsel. 4.1. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
4.2. 4.2 In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten Lieferanten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der Lieferantenwechsel, so entsteht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten.Lieferanten.
4.3. 4.3 Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten Gaslieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen Termin. Der Lieferant wird den Kunden hierüber informieren.
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Samples: Erdgasliefervertrag, Gasliefervertrag
Lieferantenwechsel. 4.1. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
4.2. 4.2 In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten Stromlieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten Lieferanten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der LieferantenwechselLieferanten-wechsel, so entsteht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten.Lieferanten.
4.3. 4.3 Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen Termin. Der Lieferant wird den Kunden hierüber informieren.
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Samples: Stromliefervertrag
Lieferantenwechsel. 4.1. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich un- ter unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
4.2. 4.2 In Sonderfällen kann der Wechsel vom bisherigen Gaslieferanten des Kunden aus Gründen scheitern, die außerhalb des Einflusses des Liefe- ranten Lieferanten liegen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald solche Gründe vorliegen. Scheitert der Lieferantenwechsel, so entsteht keine Lieferverpflichtung des Lieferanten.Lieferanten.
4.3. 4.3 Bei Lieferantenwechsel ist der Lieferbeginn der von dem Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Gasliefe- ranten Gaslieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetrei- ber Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen TerminMonatsersten. Der Lieferant wird den dem Kunden hierüber informierenhiervon Mitteilung geben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Erdgas