Lieferantenwechsel. EVIS wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der ver- traglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Erdgasliefer- vertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. EVIS ist zur Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen nicht zulässt. Der Beginn der Erdgaslieferung durch EVIS wird dem Kunden schriftlich angezeigt, sobald die not- wendigen Bestätigungen vom örtlichen Netzbetreiber und Vorversorger des Kunden vorliegen.
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Samples: Sondervertrag Erdgas, Sondervertrag Erdgas, Gasliefervertrag
Lieferantenwechsel. EVIS wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung Beach- tung der ver- traglich vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Erdgasliefer- vertrag Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess Lieferantenwechselprozess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. EVIS ist zur Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtetver- pflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen nicht zulässt. Der Beginn der Erdgaslieferung durch EVIS wird dem Kunden schriftlich angezeigt, sobald die not- wendigen notwendigen Bestätigungen vom örtlichen Netzbetreiber und Vorversorger Vorversor- ger des Kunden vorliegen.
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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen, Sondervertrag Erdgas