Lieferungen. 7.1. Die Mietgeräte werden vom Vermieter an den Mieter zu einem Zeitpunkt und an einem in der Vereinbarung vereinbarten Ort geliefert. 7.2. Sämtliche vom Vermieter angegebenen Liefertermine für die Mietgeräte sind indikativ und unverbindlich. Bei Nachlieferungen übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden und/oder Kosten jeglicher Art. 7.3. Sollte ein vereinbarter Ort, an dem der Vermieter die Mietgeräte liefern soll, nicht zugänglich oder nicht leicht zugänglich sein, werden die Mietgeräte an eine Adresse geliefert, die der oben genannten Adresse so nah wie möglich ist. Ein eventuell erforderlicher Transport zum vereinbarten Ort wird vom Mieter durchgeführt und erfolgt auf Risiko und Rechnung des Mieters.
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Samples: General Terms and Conditions for Rental, General Terms and Conditions Rental
Lieferungen. 7.1. 3.1 Die Mietgeräte werden vom Vermieter an den Mieter zu einem Zeitpunkt und an einem in der Vereinbarung vereinbarten Ort geliefert.
7.2. 3.2 Sämtliche vom Vermieter angegebenen Liefertermine für die Mietgeräte sind indikativ und unverbindlich. Bei Nachlieferungen übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden und/oder Kosten jeglicher Art.
7.3. 3.3 Sollte ein vereinbarter Ort, an dem der Vermieter die Mietgeräte liefern soll, nicht zugänglich oder nicht leicht zugänglich sein, werden die Mietgeräte an eine Adresse geliefert, die der oben genannten Adresse so nah wie möglich ist. Ein eventuell erforderlicher Transport zum vereinbarten Ort wird vom Mieter durchgeführt und erfolgt auf Risiko und Rechnung des Mieters.
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Samples: Vermietungsvertrag