Liquidationswert und Substanzwert Musterklauseln

Liquidationswert und Substanzwert. Falls ein Unternehmen nicht für eine begrenzte Dauer eingerichtet ist oder aufgrund besonderer Umstände eine begrenzte Dauer angenommen werden muss, wird für Zwecke der Unternehmensbewertung von einer unbegrenzten Lebensdauer ausgegangen. Erweist es sich insgesamt gegenüber der Unternehmensfortführung als vor- teilhafter, die in den Unternehmen vorhandenen einzelnen Vermögensteile oder in sich geschlossenen Betriebsteile gesondert zu veräußern, käme als Unternehmenswert auch der Liquidationswert als Summe der durch Liquida- tion erzielbaren Nettoerlöse in Betracht. Sollte der Liquidationswert oberhalb des Ertragswertes sein, kommt der Liquidationswert als Wertuntergrenze in Betracht. Im vorliegenden Fall soll die SWS Spannwerkzeuge GmbH unbefristet fort- geführt werden und es ist davon auszugehen, dass der Ertragswert aufgrund der bei einer Liquidation anfallenden Kosten (zum Beispiel Sozialpläne, Ent- schädigungen) über dem entsprechenden Liquidationswert bei unterstellter Zerschlagung liegt. Um festzustellen, ob der Liquidationswert den von uns ermittelten Unternehmenswert der SWS Spannwerkzeuge GmbH übersteigt, haben wir überschlägig einen Liquidationswert ermittelt (vgl. Kapitel 4.9). Im Rahmen einer Unternehmensbewertung kommt dem Substanzwert kein selbstständiger Aussagewert zu. Die Bewertung der Substanz unter Beschaf- fungsgesichtspunkten führt zu dem sogenannten Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbstständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts einer fortzuführenden Un- ternehmung. Ein Substanzwert wurde deshalb nicht ermittelt.
Liquidationswert und Substanzwert. Gemäß IDW S 1 kommt als Untergrenze für den Unternehmenswert der Liquidationswert in Betracht, wenn der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei der Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben würden, den Ertragswert bei Annahme der Fortführung des Unternehmens übersteigt. Der Substanzwert ergibt sich als Rekonstruktions- oder Wiederbeschaffungswert aller im Unternehmen vorhandenen Werte und Schulden. Da dem Substanzwert grundsätzlich der direkte Bezug zu künftigen finanziellen Überschüssen fehlt, kommt ihm bei der Ermittlung des Unternehmenswerts in der Regel keine eigenständige Bedeutung zu. 100 Vgl. z.B. IDW, WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung, a.a.O., Kapitel A, Rz. 331. 101 „CAPM“.

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