Common use of Lohnabzüge Clause in Contracts

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: – AHV/IV/EO-Beiträge – ALV-Beiträge – Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) – Beiträge gemäss Art. 35 lit. h) – Mietzins und Verpflegungskosten – Quellensteuern – Schadenersatzleistungen – Vorschüsse – Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen – Betreibungsamtliche Lohnpfändungen – Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.

Appears in 3 contracts

Samples: cafetier.ch, l-gav.ch, l-gav.ch

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: – AHV/IV/EO-Beiträge – ALV-Beiträge – Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) – Beiträge gemäss Art. 35 lit. h) – Mietzins und Verpflegungskosten – Quellensteuern – Schadenersatzleistungen – Vorschüsse Lohn – Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen – Betreibungsamtliche Lohnpfändungen – Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: l-gav.ch

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: – AHV/IV/AHV / IV / EO-Beiträge – ALV-Beiträge – Versicherungsprämien (( Art. 23 ff.. ) – Beiträge gemäss Art. 35 lit. h) h – Mietzins und Verpflegungskosten – Quellensteuern – Schadenersatzleistungen – Vorschüsse – Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen – Betreibungsamtliche Lohnpfändungen – Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: – AHV/IV/EO-Beiträge – ALV-Beiträge – Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) – Beiträge gemäss Art. Artikel 35 lit. h) Buchstabe g – Mietzins und Verpflegungskosten – Quellensteuern – Schadenersatzleistungen – Vorschüsse – Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen – Betreibungsamtliche Lohnpfändungen – Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Arbeits- stelle. Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.seco.admin.ch

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: - AHV/IV/EO-Beiträge - ALV-Beiträge - Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) - Beiträge gemäss Art. 35 lit. hg) - Mietzins und Verpflegungskosten - Quellensteuern - Schadenersatzleistungen - Vorschüsse - Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen - Betreibungsamtliche Lohnpfändungen - Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: – AHV/IV/EO-Beiträge – ALV-Beiträge – Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) – Beiträge gemäss Art. 35 lit. h) – Mietzins und Verpflegungskosten – Quellensteuern – Schadenersatzleistungen – Vorschüsse – Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen – Betreibungsamtliche Lohnpfändungen – Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.. Lohn

Appears in 1 contract

Samples: zfv.ch

Lohnabzüge. 1 Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: – AHV/IV/EO-Beiträge – ALV-Beiträge – Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) – Beiträge gemäss Art. 35 lit. h) – Mietzins und Verpflegungskosten – Quellensteuern – Schadenersatzleistungen – Vorschüsse Vorsch üsse – Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen – Betreibungsamtliche Lohnpfändungen – Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Weitere zwingende gesetzliche Abzüge bleiben vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: gav.arbeitsrechtler.ch