Löhne. 1. Im Anhang 1 werden die Mindestlöhne pro Kategorie und lohnbezogenem Dienstalter festgelegt. 2. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als erstes Dienstjahr angerechnet. 3. Bei einem Wechsel in eine neue Kategorie gilt für diese unter Vorbehalt von Art. 8 Ziffer 3 und der nachfolgenden Ziffer 4 grundsätzlich das erste Dienstjahr. 4. Jene Mitarbeitenden, die beim Wechsel in eine höhere Anstellungskategorie in den vorange- gangenen drei Jahren in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis gewesen sind und dabei insgesamt mehr als 4’000 Arbeitsstunden geleistet haben, werden in Bezug auf den Mindest- lohn direkt ins 2. Dienstjahr überführt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Löhne. 1. Im Anhang 1 werden die Mindestlöhne pro Kategorie und lohnbezogenem Dienstalter Dienst- alter festgelegt.
2. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als erstes Dienstjahr angerechnetan- gerechnet.
3. Bei einem Wechsel in eine neue Kategorie gilt für diese unter Vorbehalt von Art. 8 Ziffer 3 und der nachfolgenden Ziffer 4 grundsätzlich das erste Dienstjahr.
4. Jene Mitarbeitenden, die beim Wechsel in eine höhere Anstellungskategorie in den vorange- gangenen vorangegangenen drei Jahren in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis gewesen gewe- sen sind und dabei insgesamt mehr als 4’000 4000 Arbeitsstunden geleistet haben, werden wer- den in Bezug auf den Mindest- lohn Mindestlohn direkt ins 2. Dienstjahr überführt.
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Löhne. 1. Im Anhang 1 werden die Mindestlöhne pro Kategorie und lohnbezogenem Dienstalter festgelegt.
2. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als erstes Dienstjahr angerechnet.
3. Bei einem Wechsel in eine neue Kategorie gilt für diese unter Vorbehalt von Art. 8 Ziffer 3 und der nachfolgenden Ziffer 4 grundsätzlich das erste Dienstjahr.
4. Jene Mitarbeitenden, die beim Wechsel in eine höhere Anstellungskategorie in den vorange- gangenen drei Jahren in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis gewesen sind und dabei insgesamt mehr als 4’000 Arbeitsstunden geleistet haben, werden in Bezug auf den Mindest- lohn direkt ins 2. Dienstjahr überführt.
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Löhne. 1. Im Anhang 1 werden die Mindestlöhne pro Kategorie und lohnbezogenem Dienstalter festgelegt.
2. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als erstes Dienstjahr angerechnet.
3. Bei einem Wechsel in eine neue Kategorie gilt für diese unter Vorbehalt von Art. 8 Ziffer 3 und der nachfolgenden Ziffer 4 grundsätzlich das erste Dienstjahr.
4. Jene Mitarbeitenden, die beim Wechsel in eine höhere Anstellungskategorie in den vorange- gangenen drei Jahren in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis gewesen sind und dabei insgesamt mehr als 4’000 4'000 Arbeitsstunden geleistet haben, werden in Bezug auf den Mindest- lohn direkt ins 2. Dienstjahr überführt.
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