Löschen von Daten Musterklauseln

Löschen von Daten. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. • Die Einhaltung der Löschfristen wird durch die Kanzleileitung oder eine durch diese beauftragte Person einmal jährlich überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren. Beschäftigtendaten Nach Ausscheiden Finanzbuchhaltung Nach VZ1 Jahresabschluss Nach VZ Steuererklärungen Nach VZ Lohnbuchhaltung Nach VZ 1 VZ = Veranlagungszeitraum Anlage 3 zum Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO
Löschen von Daten. Sobald keine gesetzliche Grundlage mehr für die Speicherung der personenbezogenen Daten besteht, werden diese gelöscht. In der Regel erfolgt dies nach Ausscheiden eines Vereinsmitgliedes.
Löschen von Daten. Eine Löschung der Daten kann nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierungspflicht erfolgen. Diese kann durch den Anwender für den Zeitraum vor einem bestimmen Monat vorgenommen werden, entsprechend den Datenschutzvorschriften und den Bedürfnissen des Betriebes. Zusätzlich werden automatisch nach der vereinbarten Speicherzeit die alten Daten gelöscht. Die Daten eines einzelnen Fahrers können nicht gelöscht werden, solange noch Datenbezüge auf archivierte Fahrzeuge bestehen. Die Fahrer-Stammdaten werden erst dann vollständig gelöscht, wenn keine Bezüge von Fahrerkarten und Fahrzeugen im Archivierungszeitraum mehr bestehen. Das Löschen der Daten auf dem Download-Werkzeug und möglichen Kopien auf dem lokalen Rechner, muss durch den Anwender selbst vorgenommen werden.
Löschen von Daten. Im Cloud Service erstellte und gespeicherte Bots werden gelöscht, wenn sie zwölf (12) Monate inaktiv sind.
Löschen von Daten. Im Cloud Service erstellte und gespeicherte Bots werden gelöscht, wenn sie zwölf

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.