Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und Supportleistungen: - Behebung von Fehlern in der Software - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software Versionen 3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte ein, die mit den Eigenschaften der Software vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt. 3.1.3 EXASOL erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software auftretenden Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen. 3.1.4 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen ist jede Major bzw. Minor-Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOL. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner dies, hat er mit EXASOL hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
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Samples: Service Agreement, Software Rental Agreement, Kaufvertrag
Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und Supportleistungen: - Behebung von Fehlern in der Software - Behebung von Fehlern in der Hardware entsprechend den Leistungsbeschreibungen von Dell abrufbar unter xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software Versionen
3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte - insbesondere Mitarbeiter von Dell - ein, die mit den Eigenschaften der Software Appliance vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und bei Softwarefehlern regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt.
3.1.3 EXASOL erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software Appliance auftretenden Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software Appliance sicherzustellen.
3.1.4 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen der Software ist jede Major bzw. Minor-Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOL. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner dies, hat er mit EXASOL hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
3.1.5 Wird die Software von der Appliance getrennt, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Wartung nach diesem Vertrag bzw. sonstigen Serviceleistungen.
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Samples: Appliance Purchase Agreement, Kaufvertrag, Hardware Maintenance Agreement
Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL Exasol erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und Supportleistungen: - Behebung von Fehlern in der Software durch Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1 bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software Versionen
3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte ein, die mit den Eigenschaften der Software vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt.
3.1.3 EXASOL Exasol erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software auftretenden auftretende Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL Exasol nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen.
3.1.4 3.1.3 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen ist jede Major bzw. Minor-Minor- Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOLExasol. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/Xxxxxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL Xxxxxx eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner dies, hat er mit EXASOL Exasol hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL Der Reseller erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und Supportleistungen: Supportleistungen durch den Unterauftragnehmer Exasol: - Behebung von Fehlern in der Software durch Überlassung von Software, die in Ziffer 1.1 bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software Versionen
3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte ein, die mit den Eigenschaften der Software vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert undDer Reseller/oder ergänzt.
3.1.3 EXASOL Exasol erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software auftretenden Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL der Reseller/Exasol nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen.sicherzustellen.
3.1.4 3.1.3 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen ist jede Major bzw. Minor-Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOLExasol. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner Endnutzer hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL der Reseller/Exasol eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner Endnutzer dies, hat er mit EXASOL dem Reseller hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.treffen.
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Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL Exasol erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und SupportleistungenSupportleistungen im Rahmen des Supportlevels Standard und Premium: - Behebung von Fehlern in der Software durch Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1 bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software VersionenVersionen Im Service Level Premium sind zusätzlich Incident Management (Ziffer 4.3) und Performance Service (Ziffer 4.5) enthalten sowie die Maintenance Zeiten anders als in Ziffer 3.5 angegeben durchgehend, also 24/7. Ein Zugang zum Cluster über VPN ist Voraussetzung bei Buchung von Premium Support.
3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte ein, die mit den Eigenschaften der Software vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt.
3.1.3 EXASOL Exasol erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software auftretenden auftretende Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL Exasol nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen.
3.1.4 3.1.3 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen ist jede Major bzw. Minor-Minor- Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOLExasol. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/Xxxxxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL Xxxxxx eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner dies, hat er mit EXASOL Exasol hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
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Samples: Software License Agreement
Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL Der Reseller erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und SupportleistungenSupportleistungen durch den Unterauftragnehmer Exasol: - Behebung von Fehlern in der Software durch Überlassung von Software, die in Ziffer 1.1 bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software Versionen
3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte ein, die mit den Eigenschaften der Software vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert undDer Reseller/oder ergänzt.
3.1.3 EXASOL Exasol erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software auftretenden Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL der Reseller/Exasol nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen.
3.1.4 3.1.3 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen ist jede Major bzw. Minor-Minor- Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOLExasol. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner Endnutzer hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL der Reseller/Exasol eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner Endnutzer dies, hat er mit EXASOL dem Reseller hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
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Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL Exasol erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und SupportleistungenSupportleistungen im Rahmen des Supportlevels Standard und Premium: - Behebung von Fehlern in der Software durch Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1 bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software VersionenVersionen Im Service Level Premium sind zusätzlich Incident Management 24/7 (Ziffer 4.3) und Performance Service (Ziffer 4.5) enthalten. Ein Zugang zum Cluster über VPN ist Voraussetzung bei Buchung von Premium Support.
3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte ein, die mit den Eigenschaften der Software vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt.
3.1.3 EXASOL Exasol erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Software auftretenden auftretende Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL Exasol nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen.
3.1.4 3.1.3 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen ist jede Major bzw. Minor-Minor- Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOLExasol. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/Xxxxxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL Xxxxxx eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner dies, hat er mit EXASOL Exasol hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
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Samples: Software License Agreement