Mehrsprachigkeit Musterklauseln

Mehrsprachigkeit. Die neue Website ist als mehrsprachiger Internetauftritt zu konzipieren. Es ist ein klassisches Übersetzungssystem für eine manuelle redaktionelle Übersetzung von Inhalten im CMS anzubieten. Manuelle Übersetzungen sollen in beliebig vielen Sprachen möglich sein. Zum Start der neuen Website beschränkt sich die Übersetzung auf die Sprache Englisch. Redakteuren ist ein übersichtliches Werkzeug zum Übersetzungsmanagement bereitzustellen, das über folgende Mindestanforderungen verfügt: • Darstellung von deutschen und übersetzten Texten nebeneinander • Auflistung nicht übersetzter Inhalte • Zentrale Übersetzung von Bedienelementen • Export im Standardformat für oder datentechnische Anbindung an Übersetzungsbüros • Integration von Übersetzungen in den Freigabe-Workflow Zusätzliche Leistung Für einen größtmöglichen Mehrwert aus Sicht der Besucher der Website wird eine vollständige Übersetzung der Inhalte angestrebt. Da dies aufgrund der aktuellen Ressourcen der LHP nicht manuell umgesetzt werden kann, ist ein KI-basiertes Übersetzungssystem mitanzubieten. Im Angebot sind die Einbindungskosten eines solchen Übersetzungssystems anzugeben sowie die anfallenden Betriebskosten für 48 Monate und eine Sprache (Englisch). Insbesondere bei Fachtexten kann es zu Ungenauigkeiten in der automatischen Übersetzung kommen. Daher sind manuelle Korrekturen der Übersetzungen durch Redakteure vorzusehen. • Inhalte werden vollständig KI-basiert übersetzt. • Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx über bestimmte Schlüsselworte in Datenbank oder konkrete Inhalte sind möglich. • Sämtliche Bedienelemente werden automatisch übersetzt. • Mögliche Sprachversionen (finale Auswahl ist abhängig von den zu erwartenden laufenden Kosten und erfolgt im Rahmen der technischen Umsetzung): Übersetzung deutscher Texte in die Sprachen Englisch, Spanisch, Polnisch, Französisch, Russisch, Arabisch • Mögliche laufende Kosten sind separat auszuweisen. Eine Entscheidung zur Beauftragung dieser zusätzlichen Leistung erfolgt anhand der Kriterien: • Zeitliche Verfügbarkeit der Lösung bis zum Start der neuen Website • Notwendige personelle Ressourcen seitens der LHP verfügbar • Qualität des Ergebnisses anhand eines Beispiels (ein Beispielinhalt wird im Rahmen des weiteren Ausschreibungsverfahrens bereitgestellt) • Referenzen für diesen Leistungsbestandteil • Einhaltung der Datenschutzanforderungen der LHP (vgl. Kap. 9 Rechtliche Anforderungen) • Finanzielle Realisierbarkeit Der Auftraggeber entscheidet bis zur Zuschlagserteilung ...
Mehrsprachigkeit. 5. Teilnahme an einer speziellen Vorschulförderung (soweit diese angeboten wird)
Mehrsprachigkeit. Kopien des Vertrags oder von Teilen des Vertrags können in anderen Sprachen als Englisch bereitgestellt werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrags in englischer Sprache und einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgebend und für die Parteien bindend. Für den Fall, dass in einem Staat/einer Gerichtsbarkeit die lokale Sprache Vorrang hat, gilt dieser Abschnitt 8.11 nur insoweit, als dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich ist. Support- und Wartungsbedingungen

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.