{"component": "clause", "props": {"groups": [{"snippet": "Der Mietpreis bemisst sich f\u00fcr jeden belegten Einstellplatz nach der aush\u00e4ngenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverz\u00fcglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverz\u00fcglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung \u00fcber die Ausfahrten zu verlassen. H\u00e4lt sich der Mieter dabei l\u00e4nger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges neu berechnet und f\u00e4llig. Das Kfz kann nur w\u00e4hrend der bekannt gegebenen \u00d6ffnungszeiten abgeholt werden. Die H\u00f6chsteinstelldauer betr\u00e4gt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder \u2013 wenn dieser ihm nicht bekannt ist \u2013 den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der R\u00e4umung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entf\u00e4llt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. \u00fcber die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtm\u00fcnze/-karte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aush\u00e4ngenden Preisliste f\u00fcr 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine k\u00fcrzere oder der Vermieter eine l\u00e4ngere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zus\u00e4tzlich werden bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 \u20ac pro St\u00fcck f\u00e4llig. 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Das Kraftfahrzeug kann nur w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten gegen Vorlage des Parkscheines und Bezahlung des Entgelts abgeholt werden. Soweit der Mieter sein Kraftfahrzeug au\u00dferhalb dieser \u00d6ffnungszeiten aus der Parkgarage ausfahren will, ist er dem Parkgaragenbetreiber unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche zum Ersatz der durch diese Sonder\u00f6ffnungsma\u00dfnahme entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Kilometergeld etc.) verpflichtet. Diese Kosten sind sofort bei der Abholung des Kraftfahrzeuges zur Zahlung f\u00e4llig und zahlbar.\n3. Die H\u00f6chsteinstelldauer betr\u00e4gt vier Wochen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wird.\n4. Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Parkgaragenbetreiber berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Mieters aus der Parkgarage entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Kraftfahrzeughalters unter Fristsetzung von zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Kraftfahrzeugs die f\u00e4llige Miete offensichtlich nicht \u00fcbersteigt. Dem Parkgaragenbetreiber steht bis zur Entfernung des Kraftfahrzeuges ein der Liste f\u00fcr Entgelte entsprechendes Entgelt zu.\n5. Bei Verlust des Parkscheines wird mindestens ein Entgelt in H\u00f6he eines Tagessatzes f\u00e4llig, es sei denn, der Mieter weist eine k\u00fcrzere oder der Parkgaragenbetreiber eine l\u00e4ngere Parkzeit nach. Der Parkgaragenbetreiber darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Kraftfahrzeuges nachpr\u00fcfen. Der Nachweis wird u. a. durch die Vorlage des Parkscheines gef\u00fchrt, der Mieter kann einen anderen Nachweis erbringen.\n6. Sofern der Mieter sein Kraftfahrzeug nicht ordnungsgem\u00e4\u00df, d. h. auf nicht als Stellplatz ausgewiesenen Fl\u00e4chen oder auf einem Dauerstellplatz abgestellt hat und offensichtlich nicht sofort diesen Zustand wieder beenden will, ist der Parkgaragenbetreiber - unbeschadet weiterer Schadensersatzanspr\u00fcche oder Ma\u00dfnahmen nach den Einstellbedingungen - berechtigt, das Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen. F\u00fcr deren Entfernung wird eine Pauschale erhoben. Der Mieter kann nachweisen, dass Kosten in dieser H\u00f6he nicht entstanden oder wesentlich geringer sind als die Pauschale.\n7. Benutzt der Mieter mit seinem Kraftfahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist der Parkgaragenbetreiber berechtigt, den jeweils vollen Mietzins f\u00fcr die tats\u00e4chlich benutzte Anzahl von Stellpl\u00e4tzen zu erheben.", "size": 7, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "5LMPOutv6d", "uri": "/de/contracts/5LMPOutv6d#mietpreis-einstelldauer", "label": "Event Venue Rental", "score": 23.780459496, "published": true}], "hash": "a342cdc24243ce0bcb9e48341842b139", "id": 2}, {"snippet": "Der Mietpreis bemisst sich f\u00fcr jeden belegten Einstellplatz nach der aush\u00e4ngenden Preisliste. Das KFZ kann nur w\u00e4hrend der bekannt gegebenen \u00d6ffnungszeiten abgeholt werden. Die H\u00f6chsteinstelldauer betr\u00e4gt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die f\u00e4llige Miete offensichtlich nicht \u00fcbersteigt. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des KFZ ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtm\u00fcnze/-karte ist der Mietpreis f\u00fcr einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine k\u00fcrzere oder der Vermieter eine l\u00e4ngere Einstelldauer nach.", "size": 2, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "gr19ZknTSH2", "uri": "/de/contracts/gr19ZknTSH2#mietpreis-einstelldauer", "label": "Mietvertrag", "score": 25.6791768956, "published": true}, {"hash": "lsfQjxsHMei", "uri": "/de/contracts/lsfQjxsHMei#mietpreis-einstelldauer", "label": "Mietvertrag", "score": 19.0, "published": true}], "hash": "c63953446d33534d6b330d5eef617a5c", "id": 3}, {"snippet": "1 Der Mietpreis bemisst sich f\u00fcr jeden belegten Einstellplatz nach den im Vertrag genannten Parkentgelten.\n2 Das KFZ kann nur w\u00e4hrend der bekannt gegebenen \u00d6ffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden. Die H\u00f6chsteinstelldauer betr\u00e4gt 4 Wochen je Kalenderjahr, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist.\n3 Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des KFZ ein der jeweils aktuell g\u00fcltigen Preisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder \u2013 wenn dieser ihm nicht bekannt ist \u2013 den Halter des KFZ schriftlich unter Androhung der R\u00e4umung auf, das KFZ zu entfernen. Diese Aufforderung entf\u00e4llt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand, z. B. \u00fcber die Auskunft der KFZ- Zulassungsstelle, ermitteln kann.\n4 F\u00fcr den Austausch einer verlorenen oder besch\u00e4digten Berechtigungskarte (Codekarte, Plastikkarte, etc.) wird zus\u00e4tzlich ein Serviceentgelt in H\u00f6he von 20,00 \u20ac erhoben.\n5 Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.", "size": 2, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "6NwFYmtAj8X", "uri": "/de/contracts/6NwFYmtAj8X#mietpreis-einstelldauer", "label": "Mietvertrag", "score": 21.1087887378, "published": true}], "hash": "4e23c33e1419b9eb75465f7056697d8d", "id": 4}, {"snippet": "Der Mietpreis bzw. die Einstelldauer bemisst sich f\u00fcr jeden belegten Einstellplatz nach der aush\u00e4ngenden Preisliste. Das KFZ kann nur w\u00e4hrend der bekanntgegebenen \u00d6ffnungszeiten abgeholt werden. Die H\u00f6chsteinstelldauer betr\u00e4gt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die f\u00e4llige Miete offensichtlich nicht \u00fcbersteigt. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des KFZ ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines ist der Mietpreis f\u00fcr einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine k\u00fcrzere oder der Vermieter eine l\u00e4ngere Einstelldauer nach. bis 30 Minuten frei ab der 31. Minute pro angefangene 6 Minuten 0,10 \u20ac Tagestarif (24 Stunden) 5,00 \u20ac Abendtarif (von 19 Uhr \u2013 8 Uhr) 2,50 \u20ac Sonn- und Feiertagstarif 2,50 \u20ac Wochentarif (7 Tage) 20,00 \u20ac Monatstarif (30 Tage) 80,00 \u20ac Halbjahreskarte f\u00fcr VVS-Jahreskarteninhaber: 40,00 \u20ac pro Monat Schwerbehinderte mit g\u00fcltigem Parkausweis/ g\u00fcltiger Parkberechtigung parken kostenlos (max. 24 Stunden). Die Parkgeb\u00fchr im Parkhaus ist im Voraus am Kassenautomaten zu entrichten. Halbjahresparkkarten sind beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) nur in Verbindung mit einem VVS-JahresTicket erh\u00e4ltlich.", "size": 1, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "kpaXl3dbDmj", "uri": "/de/contracts/kpaXl3dbDmj#mietpreis-einstelldauer", "label": "Mietvertrag", "score": 27.4584658226, "published": true}], "hash": "a5364929b51f8dd3fc54d54d3869bfae", "id": 5}, {"snippet": "1. Der Mietpreis bemisst sich f\u00fcr jeden Einstellplatz nach der am Parkautomat ausgeh\u00e4ngten Entgeltliste, f\u00fcr Dauerparker nach dem vereinbarten Mietentgelt.\n2. Die H\u00f6chsteinstelldauer f\u00fcr Kurzparker betr\u00e4gt 4 Wochen, soweit nicht schriftlich eine Sondervereinbarung getroffen ist.\n3. Bei Verlust des Parkscheines wird der volle Tagessatz berechnet, es sei denn, der Mieter weist eine k\u00fcrzere oder die Vermieterin/Betreiberin eine l\u00e4ngere Einstelldauer nach.", "size": 1, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "j4wd32JvTgE", "uri": "/de/contracts/j4wd32JvTgE#mietpreis-einstelldauer", "label": "Mietvertrag", "score": 24.1034688705, "published": true}], "hash": "7263cf9b1c19cd4042fb50dccad84ab4", "id": 6}, {"snippet": "Der Mietpreis bemisst sich nach der aush\u00e4ngenden Preisliste. Das Kraftfahrzeug kann nur w\u00e4hrend der allgemeinen \u00d6ffnungszeiten gegen R\u00fcckgabe des Parkscheines und Bezahlung der Parkgeb\u00fchren abgeholt werden.", "size": 1, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "1QXLkszufRH", "uri": "/de/contracts/1QXLkszufRH#mietpreis-einstelldauer", "label": "Mietvertrag", "score": 17.0, "published": true}], "hash": "2bfe8834148e1ff2a3a3204c1a882289", "id": 7}, {"snippet": "Der Mietzins bemisst sich f\u00fcr jeden Einstellplatz nach der aush\u00e4ngenden Preisliste. Das Kfz kann nur w\u00e4hrend der bekannt gegebenen \u00d6ffnungszeiten abgeholt werden. Die H\u00f6chstparkdauer betr\u00e4gt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Liegt die Parkdauer \u00fcber diesen Zeitraum, ist der Vermieter im Voraus zu benachrichtigen. Der Vermieter beh\u00e4lt sich nach Ablauf der H\u00f6chstparkdauer vor, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern eine Sondervereinbarung nicht besteht bzw. \u00fcberschritten ist und die schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolglos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die f\u00e4llige Miete offensichtlich nicht \u00fcbersteigt. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter f\u00fcr die gesamte Parkdauer bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Parktickets ist der Mieter verpflichtet, die tats\u00e4chliche Parkdauer nachzuweisen. 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Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos ge- blieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die f\u00e4llige Miete offensichtlich nicht \u00fcbersteigt. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtkarte ist der Mietpreis f\u00fcr einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine k\u00fcrzere oder der Vermieter eine l\u00e4ngere Einstelldauer nach.", "size": 1, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "99o3ggI3VKf", "uri": "/de/contracts/99o3ggI3VKf#mietpreis-einstelldauer", "label": "Einstellvertrag (Parking Agreement)", "score": 24.5947980835, "published": true}], "hash": "e903b33fedc6f0359d410ea03ebf2bde", "id": 9}, {"snippet": "Der Mietpreis bemisst sich pro Kfz nach der aush\u00e4ngenden Preisliste (Parktarif), die Bestandteil dieser Parkordnung ist. Die H\u00f6chsteinstelldauer betr\u00e4gt 1 Woche, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der H\u00f6chsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters oder des Kfz-Halters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die f\u00e4llige Miete offensichtlich nicht \u00fcbersteigt. Dar\u00fcber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. 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