Mietpreis und Zahlung. 5.1 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils genannten Umsatzsteuer. 5.2 Der Mietberechnung liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Std. täglich zu Grunde. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Fünf-Tage- Woche (Montag – Xxxxxxx). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen. Sie werden gesondert berechnet. 5.3 Der Vermieter darf sich vorbehalten, die Abrechnungsart der jeweiligen Mietmaschine anzupassen. 5.4 Rechnungsstellungen erfolgen jeweils zum 15. oder 30. eines jeden Monats. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die Rechnungen des Vermieters innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt kostenfrei auf das angegebene Konto des Vermieters. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich der Vermieter vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur erfüllungshalber. 5.5 Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietgegenstandes einen Vorschuss in Höhe des geschätzten Mietzinses verlangen. 5.6 Kommt der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietzinses nach Ablauf von 15 Tagen nach Rechnungsstellung und - zugang in Verzug, gilt § 288 BGB entsprechend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unbeschadet. 5.7 Der Mieter kann nur mit solchen Gegenansprüchen gegen Mietzinsforderungen des Vermieters aufrechnen, die durch den Vermieter nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. 5.8 Zahlungen des Mieters werden ausschließlich nach der Maßgabe des § 366 BGB angerechnet. Eine eventuell geleistete Kaution kann der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufrechnen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Mietpreis und Zahlung. 5.1 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich 6.1 Sofern zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt folgendes: Der Berechnung der jeweils genannten Umsatzsteuer.
5.2 Der Mietberechnung Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Std. Stunden täglich zu Grundezugrunde. Die Abrechnung Ab- rechnung erfolgt auf der Basis der Fünf-Tage- Tage-Woche (Montag – bis Xxxxxxx). Wochenendarbeiten, Wochen- endarbeiten und zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen. Sie ; sie werden gesondert zu- sätzlich berechnet.
5.3 6.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehr- wertsteuer.
6.3 Der Vermieter darf sich vorbehaltenist berechtigt, die Abrechnungsart der jeweiligen Mietmaschine anzupassen.
5.4 Rechnungsstellungen erfolgen jeweils zum 15. oder 30. eines jeden Monats. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die Rechnungen vom Mieter jederzeit eine angemessene Vorauszahlung des Vermieters innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt kostenfrei auf das angegebene Konto des Vermieters. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich der Vermieter vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur erfüllungshalber.
5.5 Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietgegenstandes einen Vorschuss in Höhe des geschätzten Mietzinses Mietpreises zu verlangen.
5.6 Kommt 6.4 Ist der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietzinses eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach Ablauf von 15 Tagen nach Rechnungsstellung und - zugang schriftlicher Mahnung in Verzug, gilt § 288 BGB entsprechendso ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unbeschadetdem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen; jedoch werden die Beträge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat, nach Abzug der durch eine eventuelle Rückho- lung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet.
5.7 6.5 Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter kann nur mit solchen Gegenansprüchen gegen Mietzinsforderungen jederzeit eine an der Höhe des Vermieters aufrechnen, die durch den Vermieter nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt wurdenMietzinses ausge- richtete Xxxxxxx als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution ist zu verzinsen.
5.8 Zahlungen des Mieters werden ausschließlich nach der Maßgabe des § 366 BGB angerechnet. Eine eventuell geleistete Kaution kann der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufrechnen.
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Samples: Mietvertrag
Mietpreis und Zahlung. 5.1 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils genannten Umsatzsteuer.
5.2 Der Mietberechnung liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Std. täglich zu Grunde. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Fünf-Tage- Woche (Montag – Xxxxxxx). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen. Sie werden gesondert berechnet.
5.3 Der Vermieter darf sich vorbehalten, die Abrechnungsart der jeweiligen Mietmaschine anzupassen.
5.4 Rechnungsstellungen erfolgen jeweils zum 15. oder 30. eines jeden Monats. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die Rechnungen des Vermieters innerhalb von 15 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt kostenfrei auf das angegebene Konto des Vermieters. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich der Vermieter vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur erfüllungshalber.
5.5 Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietgegenstandes einen Vorschuss in Höhe des geschätzten Mietzinses verlangen.
5.6 Kommt der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietzinses nach Ablauf von 15 14 Tagen nach Rechnungsstellung und - zugang in Verzug, gilt § 288 BGB entsprechend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unbeschadet.
5.7 Der Mieter kann nur mit solchen Gegenansprüchen gegen Mietzinsforderungen des Vermieters aufrechnen, die durch den Vermieter nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5.8 Zahlungen des Mieters werden ausschließlich nach der Maßgabe des § 366 BGB angerechnet. Eine eventuell geleistete Kaution kann der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufrechnen.
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Samples: Mietbedingungen
Mietpreis und Zahlung. 5.1 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils genannten Umsatzsteuer.
5.2 Der Mietberechnung liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Std. täglich zu Grunde. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Fünf-Tage- Tage-Woche (Montag – Xxxxxxx). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen. Sie werden gesondert berechnet.
5.3 Der Vermieter darf sich vorbehalten, die Abrechnungsart der jeweiligen Mietmaschine anzupassen.
5.4 Rechnungsstellungen erfolgen jeweils zum 15. oder 30. eines jeden Monats. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die Rechnungen des Vermieters innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt kostenfrei auf das angegebene Konto des Vermieters. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich der Vermieter vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur erfüllungshalber.
5.5 Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietgegenstandes einen Vorschuss in Höhe des geschätzten Mietzinses verlangen.
5.6 Kommt der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietzinses nach Ablauf von 15 Tagen nach Rechnungsstellung und - zugang -zugang in Verzug, gilt § 288 BGB entsprechend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unbeschadet.
5.7 Der Mieter kann nur mit solchen Gegenansprüchen gegen Mietzinsforderungen des Vermieters aufrechnen, die durch den Vermieter nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5.8 Zahlungen des Mieters werden ausschließlich nach der Maßgabe des § 366 BGB angerechnet. Eine eventuell geleistete Kaution kann der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufrechnen.
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Samples: Mietvertrag
Mietpreis und Zahlung. 5.1 5.1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils genannten Umsatzsteuer.
5.2 Der Mietberechnung liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Std. täglich zu Grunde. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Fünf-Tage- Woche (Montag – Xxxxxxx). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen. Sie werden gesondert berechnet.
5.3 Der Vermieter darf sich vorbehalten, die Abrechnungsart der jeweiligen Mietmaschine anzupassen.
5.4 Rechnungsstellungen erfolgen jeweils zum 15. oder 30. eines jeden Monats5.2. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die Rechnungen des Vermieters innerhalb von 15 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt kostenfrei auf das angegebene Konto des Vermieters. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich der Vermieter vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur erfüllungshalberwerden nicht akzeptiert.
5.5 5.3. Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietgegenstandes einen Vorschuss in Höhe des geschätzten Mietzinses verlangen.
5.6 5.4. Kommt der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietzinses nach Ablauf von 15 10 Tagen nach Rechnungsstellung und - zugang Rechnungszugang in Verzug, gilt § 288 BGB entsprechend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unbeschadet.
5.7 5.5. Der Mieter kann nur mit solchen Gegenansprüchen gegen Mietzinsforderungen des Vermieters aufrechnen, die durch den Vermieter nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5.8 5.6. Zahlungen des Mieters werden ausschließlich nach der Maßgabe des § 366 BGB angerechnet. Eine eventuell geleistete Kaution kann der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufrechnen.
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Samples: Mietbedingungen