Mindest-, Höchstversicherungsdauer, Anschlussvertrag, Weiterversicherungsrecht. 1. Die Mindestversicherungsdauer beträgt 6 Monate. 2. Die Höchstversicherungsdauer für Aufenthalte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf von 5 Jahren kann ein rechtlich eigenständiger Anschlussvertrag nach den Voraussetzungen des § 2 II. des Allgemeinen Teils der VB-KV 2017_7 (CExp2017_7) abgeschlossen werden. Der Abschluss eines eigenständigen Anschlussvertrages ist nur mit Zustimmung des Versicherers, vertreten durch die Care Concept AG, bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) der versicherten Person möglich. Die Zustimmung muss in Textform abgegeben sein. Es werden der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif sowie das dann gültige Eintrittsalter der versicherten Person zugrunde gelegt. 3. Wird für Aufenthalte im weltweiten Ausland – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland – der Erstvertrag für eine Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, hat die versicherte Person einen Anspruch darauf, zum gleichen Tarif einen neuen, rechtlich selbständigen Anschlussvertrag für die Dauer von weiteren 5 Jahren abzuschließen. Voraussetzung ist, dass der auf 5 Jahre abgeschlossene Erstvertrag ohne Unterbrechung bestanden hat. Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach einer Risikoprüfung für den Anschlussvertrag einen Risikozuschlag von bis zu 100 % auf die zugrunde zu liegende Tarifprämie zu erheben. Die Bestimmungen gem. § 2 II. Ziff. 2 der VB-KV 2017_7 (CExp2017_7) kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung. 4. Die Höchstversicherungsdauer für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland beträgt inklusive aller Verlängerungen maximal 60 Monate. 5. Mit Ablauf des Produktes Care Expatriate erwirbt die versicherte Person das Recht, ohne Wartezeiten bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG eine Weiterversicherung nach dem Tarif "Mini" in folgenden Fällen abzuschließen: - bei Wegfall der Befristung des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland und ständiger Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Wegfall der Versicherungsmöglichkeiten nach § 195 Abs. 3 VVG; - bei endgültiger Rückkehr einer versicherten Person mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG hat die Möglichkeit, nach einer Risikoprüfung für eine Weiterversicherung im Tarif Mini einen Risikozuschlag von bis zu 100 % auf die zugrunde zu legende Tarifprämie zu erheben. Voraussetzung für die Weiterversicherung im Tarif Mini ist, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und die Weiterversicherung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Produktes Care Expatriate beantragt wird.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Mindest-, Höchstversicherungsdauer, Anschlussvertrag, Weiterversicherungsrecht. 1. Die Mindestversicherungsdauer beträgt 6 Monate.
2. Die Höchstversicherungsdauer für Aufenthalte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf von 5 Jahren kann ein rechtlich eigenständiger Anschlussvertrag nach den Voraussetzungen des § 2 II. des Allgemeinen Teils der VB-KV 2017_7 (CExp2017_7) abgeschlossen werden. Der Abschluss eines eigenständigen Anschlussvertrages ist nur mit Zustimmung des Versicherers, vertreten durch die Care Concept AG, bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) der versicherten Person möglich. Die Zustimmung muss in Textform abgegeben sein. Es werden der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif sowie das dann gültige Eintrittsalter der versicherten Person zugrunde gelegt.
3. Wird für Aufenthalte im weltweiten Ausland – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland – - der Erstvertrag für eine Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, hat die versicherte Person einen Anspruch darauf, zum gleichen Tarif einen neuen, rechtlich selbständigen Anschlussvertrag für die Dauer von weiteren 5 Jahren abzuschließen. Voraussetzung ist, dass der auf 5 Jahre abgeschlossene Erstvertrag ohne Unterbrechung bestanden hat. Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach einer Risikoprüfung für den Anschlussvertrag einen Risikozuschlag von bis zu 100 % auf die zugrunde zu liegende legende Tarifprämie zu erheben. Die Bestimmungen gem. § 2 II. Ziff. 2 der VB-KV 2017_7 (CExp2017_7) kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.
4. Die Höchstversicherungsdauer für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland beträgt inklusive aller Verlängerungen maximal 60 Monate.
5. Mit Ablauf des Produktes Care Expatriate erwirbt die versicherte Person das Recht, ohne Wartezeiten bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG eine Weiterversicherung nach dem Tarif "Mini" in folgenden Fällen abzuschließen: - bei Wegfall der Befristung des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland und ständiger Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Wegfall der Versicherungsmöglichkeiten nach § 195 Abs. 3 VVG; - bei endgültiger Rückkehr einer versicherten Person mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG hat die Möglichkeit, nach einer Risikoprüfung für eine Weiterversicherung im Tarif Mini einen Risikozuschlag von bis zu 100 % auf die zugrunde zu legende Tarifprämie zu erheben. Voraussetzung für die Weiterversicherung im Tarif Mini ist, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und die Weiterversicherung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Produktes Care Expatriate beantragt wird.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Mindest-, Höchstversicherungsdauer, Anschlussvertrag, Weiterversicherungsrecht. 1. Die Mindestversicherungsdauer beträgt 6 3 Monate.
2. Die Höchstversicherungsdauer für Aufenthalte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf von 5 Jahren kann ein rechtlich eigenständiger Anschlussvertrag nach den Voraussetzungen des § 2 II. des Allgemeinen Teils der VB-KV 2017_7 2021_05 (CExp2017_7CExp2021_05) abgeschlossen werden. Der Abschluss eines eigenständigen Anschlussvertrages ist nur mit Zustimmung des Versicherers, vertreten durch die Care Concept AG, bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) der versicherten Person möglich. Die Zustimmung muss in Textform abgegeben sein. Es werden der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif sowie das dann gültige Eintrittsalter der versicherten Person zugrunde gelegt.
3. Wird für Aufenthalte im weltweiten Ausland – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland – der Erstvertrag für eine Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, hat die versicherte Person einen Anspruch darauf, zum gleichen Tarif einen neuen, rechtlich selbständigen Anschlussvertrag für die Dauer von weiteren 5 Jahren abzuschließen. Voraussetzung ist, dass der auf 5 Jahre abgeschlossene Erstvertrag ohne Unterbrechung bestanden hat. Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach einer Risikoprüfung für den Anschlussvertrag einen Risikozuschlag von bis zu 100 % auf die zugrunde zu liegende Tarifprämie zu erheben. Die Bestimmungen gem. § 2 II. Ziff. 2 der VB-KV 2017_7 2021_05 (CExp2017_7CExp2021_05) kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.
4. Die Höchstversicherungsdauer für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland beträgt inklusive aller Verlängerungen maximal 60 Monate.
5. Mit Ablauf des Produktes Care Expatriate erwirbt die versicherte Person das Recht, ohne Wartezeiten bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG eine Weiterversicherung nach dem Tarif "Mini" in folgenden Fällen abzuschließen: - bei Wegfall der Befristung des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland und ständiger Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Wegfall der Versicherungsmöglichkeiten nach § 195 Abs. 3 VVG; - bei endgültiger Rückkehr einer versicherten Person mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG hat die Möglichkeit, nach einer Risikoprüfung für eine Weiterversicherung im Tarif Mini einen Risikozuschlag von bis zu 100 % auf die zugrunde zu legende Tarifprämie zu erheben. Voraussetzung für die Weiterversicherung im Tarif Mini ist, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und die Weiterversicherung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Produktes Care Expatriate beantragt wird.
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