Mindest- und Höchstkurse Musterklauseln

Mindest- und Höchstkurse. Die Missbrauchsmöglichkeiten reiner Zertifikatssysteme, wie sie im vorherigen Kapitel „Marktversagen“ beschrieben sind, verlangen nach Lösungsmöglichkeiten. Dies kann mittels einer gewissen Einschränkung der völligen Flexibilität der Zertifikatskurse geschehen: Eine durch die beabsichtigte produktive Leistungserstellung nicht gedeckte Übernachfrage nach Parkplätzen, die über Preissteigerungen den Ausschluss konkurrierender Nachfrager, die Ver- hinderung des Markteintritts potentieller Neunachfrager oder eine spekulative Wiederveräus- serung zu einem späteren Zeitpunkt bezweckt, kann durch die Fixierung eines Höchstkurses begrenzt werden. Umgekehrt verlieren kartellähnliche Absprachen mit dem Ziel eines Preis- rückgangs an Attraktivität, sofern analoge Mindestkurse festgelegt werden, unter deren Ni- veau der Zertifikatpreis nicht mehr fallen kann. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Preisspanne zwischen Mindest- und Höchstkurs genügend gross ausfällt, um dem entstehen- den Handel entsprechend genügend Spielraum zu gewähren. Die Möglichkeiten, eine umweltpolitische Lenkungsstrategie als instrumentellen Mix aus Auflagen- und Zertifikatselementen zu gestalten, sind vielseitig. Die in der Literatur disku- tierten Varianten reichen dabei von einem umfassenden Handel mit staatlich bewilligten Emissionszertifikaten, die im vollen Ausmass im Rahmen der von den Parkplatzbesitzern gewünschten Umweltinanspruchnahme erworben werden müssen, bis hin zur Beibehaltung traditioneller ordnungsrechtlicher Einzelgenehmigungsverfahren mit der Möglichkeit des anschliessenden Austauschs von zugestandenen Rechten, die erst im Zuge des Genehmi- gungsverfahrens entstehen und aufgrund ihrer Übertragbarkeit handelbar werden. Als Lösungsansatz wäre folgendes Beispiel denkbar: Von der öffentlichen Hand werden die bislang durch Bescheid zugewiesenen Nutzungsrechte verbrieft und damit zu verkehrsfähigen Eigentumstiteln umgestaltet. An Stelle des entgeltlichen Erwerbs auf Zertifikatsmärkten tritt eine kostenlose Erstausstattung der Parkplatzbesitzer in Höhe bisheriger, ebenfalls kostenlo- ser Nutzungsrechte durch die Genehmigungsbehörde. Damit sind die Rechte zur Erstellung und Bewirtschaftung von Parkraum nicht mehr in vollem Umfang Gegenstand der Markt- transaktion sondern nur noch im Ausmass der von den Verursachern gewünschten Änderung gegenüber der staatlichen Primärallokation der Nutzungsrechte. Probleme wie das Marktver- sagen, fehlende Akzeptanz oder ungerechte Verteilungen d...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.