Mitnahme von Sachen und Tieren. 5.1 Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Kindergefährte Unentgeltlich mitgenommen werden bei zweckentsprechender Verwendung · Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, · Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden, · Drei-, Lauf- und Kinderfahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Soweit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Handwagen nicht zweckentsprechend ver- wendet werden, sondern z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist jeweils ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Mitnahme von Sachen und Tieren. 5.1 Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Kindergefährte Unentgeltlich mitgenommen werden bei zweckentsprechender Verwendung · Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, · Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden, · Drei-, Lauf- und Kinderfahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Soweit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Handwagen nicht zweckentsprechend ver- wendet verwendet werden, sondern z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist jeweils ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.
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