{"component": "clause", "props": {"groups": [{"snippet_links": [{"key": "der-versicherungsnehmer", "type": "clause", "offset": [1566, 1589]}], "samples": [{"hash": "iF8FUsmZRga", "uri": "/de/contracts/iF8FUsmZRga#mitversicherung", "label": "G\u00fcterversicherungsbedingungen 2000", "score": 17.0, "published": true}, {"hash": "6015WWG3Sd1", "uri": "/de/contracts/6015WWG3Sd1#mitversicherung", "label": "G\u00fcterversicherungsbedingungen 2000", "score": 17.0, "published": true}], "size": 14, "snippet": "25.1 Bei Versicherungen, die von mehreren Versicherern \u00fcbernommen sind, haften diese stets nur f\u00fcr ihren Anteil und nicht als Gesamtschuldner, auch wenn die Einzelpolice oder das Zertifikat von einem Versicherer f\u00fcr alle Versi- cherer gezeichnet ist.\n25.2 Die vom f\u00fchrenden Versicherer mit dem Versiche- rungsnehmer getroffenen Vereinbarungen sind f\u00fcr die Mit- versicherer verbindlich. Dies gilt insbesondere zugunsten des Versicherungsnehmers f\u00fcr die Schadenregulierung. Der f\u00fchrende Versicherer ist jedoch ohne Zustimmung der Mitversicherer, von denen jeder einzeln zu entscheiden hat, nicht berechtigt - zur Erh\u00f6hung des Policenmaximums; - zum Einschlu\u00df der gem\u00e4\u00df Ziffern 2.4.1.1 bis 2.4.1.3 aus- geschlossenen Gefahren (siehe Ziffer 2.4.2); - zur \u00c4nderung der Policenw\u00e4hrung; - zur \u00c4nderung der K\u00fcndigungsbestimmungen. Fehlt die Zustimmung der beteiligten Versicherer, haftet der F\u00fchrende aus einer ohne Einschr\u00e4nkungen abgege- benen Erkl\u00e4rung auch f\u00fcr die Anteile der Mitversicherer.\n25.3 Der f\u00fchrende Versicherer ist von den Mitversicherern bevollm\u00e4chtigt, Rechtsstreitigkeiten in ihrem Namen zu f\u00fchren. Dies gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr Prozesse vor den or- dentlichen Gerichten und f\u00fcr Schiedsgerichtsverfahren. Es wird jedoch auch ein nur gegen den f\u00fchrenden Versi- cherer wegen dessen Anteils erstrittenes Urteil oder ein nach Rechtsh\u00e4ngigkeit geschlossener Vergleich oder ein solcher Schiedsspruch von den Mitversicherern als f\u00fcr sie verbindlich anerkannt. Sollte der Anteil des f\u00fchrenden Versicherers die Berufungs- oder Revisionssumme nicht erreichen, so ist der Versicherungsnehmer auf Verlangen des f\u00fchrenden Versicherers oder eines beteiligten Versi- cherers verpflichtet, die Klage auf den zweiten, erforderli- chenfalls auch auf einen dritten und weitere Versicherer auszudehnen, bis diese Summe erreicht ist. Entspricht der Versicherungsnehmer diesem Verlangen nicht, so findet Satz 1 dieses Absatzes keine Anwendung.\n25.4 Ein F\u00fchrungswechsel ist von dem bisher f\u00fchrenden Versicherer den mitbeteiligten Versicherern unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Die Mitteilung kann auch durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Jeder mitbeteiligte Versi- cherer hat in diesem Fall das Recht, unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist den Versicherungsvertrag zu k\u00fcndigen. Das K\u00fcndigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb ei- nes Monats nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung \u00fcber den F\u00fchrungswechsel ausge\u00fcbt wird.\n25.5 Erkl\u00e4rungen, die der F\u00fchrende erhalten hat, gelten auch den Mitbeteiligten als zugegangen.", "hash": "0c22d20d758bd4e01b85f67e12ff2963", "id": 1}, {"snippet_links": [], "samples": [{"hash": "kBTLvGGmxr2", "uri": "/de/contracts/kBTLvGGmxr2#mitversicherung", "label": "Haushaltsversicherung Premium", "score": 29.0160279758, "published": true}, {"hash": "kagLEJKuqyE", "uri": "/de/contracts/kagLEJKuqyE#mitversicherung", "label": "Haushaltsversicherung Premium", "score": 28.9722300945, "published": true}, {"hash": "cbqrLkX3nkx", "uri": "/de/contracts/cbqrLkX3nkx#mitversicherung", "label": "Haushaltsversicherung Premium", "score": 25.1262286444, "published": true}], "size": 8, "snippet": "Die jeweilige Versicherungssumme stellt die H\u00f6chstentsch\u00e4digungsgrenze dar. Bei Personenmehrheit auf Ihrer Sei- te, steht die Versicherungssumme insgesamt nur einmal zu; \u00fcbersteigt die Summe der Schadenzahlungen die Ver- sicherungssumme, so werden die Zahlungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gek\u00fcrzt.", "hash": "9b7050ac2886354a31f836cd99eadd17", "id": 2}, {"snippet_links": [{"key": "der-versicherungsschutz", "type": "clause", "offset": [2359, 2382]}, {"key": "mitversicherte-person", "type": "clause", "offset": [3305, 3326]}, {"key": "nat\u00fcrliche-person", "type": "clause", "offset": [3990, 4007]}], "samples": [{"hash": "9FtzkpAiXp8", "uri": "/de/contracts/9FtzkpAiXp8#mitversicherung", "label": "Privat  Und Berufs Rechtsschutzversicherung", "score": 25.2477754962, "published": true}], "size": 6, "snippet": "2.1.2.1 Mitversichert sind\n2.1.2.1.1 Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der mit Ihnen in h\u00e4uslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nicht- ehelichen Lebensgemeinschaft (sonstiger Lebenspartner). Sofern der Partner nicht bei Ihnen beh\u00f6rdlich gemeldet ist, besteht die Mitversicherung nur, wenn der Partner im Ver- sicherungsschein namentlich benannt ist (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Ge- schlechts);\n2.1.2.1.2 Ihre minderj\u00e4hrigen Kinder;\n2.1.2.1.3 Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- partnerschaft lebenden vollj\u00e4hrigen Kinder. Die Mitversi- cherung von vollj\u00e4hrigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer ange- legte, berufliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben und hierf\u00fcr ein leistungs- bezogenes Entgelt erhalten (dazu z\u00e4hlen nicht eine Aus- bildungsverg\u00fctung oder ein Minijob);\n2.1.2.1.4 Ihre Eltern und Gro\u00dfeltern sowie die Eltern und Gro\u00dfeltern Ihres mitversicherten Ehe-/Lebenspartners, soweit diese mit Ihnen im gleichen Haushalt leben und dort mit Erst- wohnsitz gemeldet sind. Die Mitversicherung besteht auch weiter, wenn die Eltern oder Gro\u00dfeltern im direkten \u00dcber- gang aus der h\u00e4uslichen Gemeinschaft in eine Pflegeein- richtung (z.B. Pflegeheim, vollstation\u00e4re Pflege oder Alten- heim) umziehen. Gleiches gilt f\u00fcr Ihre sowie die Ihres mitversicherten Ehe-/ Lebenspartners mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Enkel oder Pflegekinder. Dar\u00fcber hinaus sind Ihre mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten Geschwis- ter mitversichert. Dies gilt auch f\u00fcr die Geschwister Ihres mitversicherten Ehe-/Lebenspartners. Die Mitversicherung der Enkel, Pflegekinder oder Ge- schwister endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben und hierf\u00fcr ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- ten (dazu z\u00e4hlen nicht eine Ausbildungsverg\u00fctung oder ein Minijob);\n2.1.2.2 Wenn eine Rechtsschutzversicherung f\u00fcr Einzelpersonen (Single-Tarif) vereinbart ist, sind Ehe-/Lebenspartner, Kin- der, Eltern, Gro\u00dfeltern, Geschwister, Enkel und Pflegekin- der abweichend von den Ziffern 2.1.2.1.1 bis 2.1.2.1.4 nicht mitversichert. Heiraten Sie, erweitert sich der Versicherungsschutz auf den Ehepartner, wenn Sie uns die Heirat innerhalb von drei Monaten anzeigen. Die Erweiterung des Versicherungs- schutzes gilt auch f\u00fcr den eingetragenen oder mit Ihnen in h\u00e4uslicher Gemeinschaft (Beginn mit beh\u00f6rdlicher Meldung beim Versicherungsnehmer) lebenden Lebenspartner so- wie bei Geburt eines Kindes. Der Versicherungsschutz gilt dann vom Zeitpunkt der \u00c4nde- rung der oben genannten Lebensumst\u00e4nde an r\u00fcckwirkend und ohne Wartezeit, sofern diese auch f\u00fcr den Versiche- rungsnehmer nach Ziffer 3.1 nicht mehr gilt. Erfolgt die Anzeige sp\u00e4ter als drei Monate, beginnt der Ver- sicherungsschutz f\u00fcr die mitversicherten Personen erst mit dem Eingang der Anzeige bei uns. Ab Versicherungsbeginn f\u00fcr die mitversicherten Personen ist der im Tarif f\u00fcr Familien vorgesehene Beitrag zu zahlen.\n2.1.2.3 Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gel- ten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr die mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz ver- langt, k\u00f6nnen Sie dem widersprechen. (Warum k\u00f6nnen Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versiche- rungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsneh- mer und k\u00f6nnen z.B. bestimmen, ob wir Kosten f\u00fcr mitver- sicherte Personen bezahlen sollen.) Versicherungsschutz besteht au\u00dferdem f\u00fcr Anspr\u00fcche, die nat\u00fcrlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder get\u00f6tet wurden. (z.B.: Wenn Sie bei einem Fahrradunfall schwer verletzt werden, haben Ihre n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen Versi- cherungsschutz und k\u00f6nnen damit Unterhaltsanspr\u00fcche gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine \u201enat\u00fcrliche Person\u201c ist ein Mensch, im Gegensatz zur \u201ejuristischen Person\u201c; das ist z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.)", "hash": "0779c043c7a16a36493981faaf55c8c5", "id": 3}, {"snippet_links": [], "samples": [{"hash": "lBbP2FRm2SM", "uri": "/de/contracts/lBbP2FRm2SM#mitversicherung", "label": "DTV G\u00fcterversicherungsbedingungen 2000/2011", "score": 31.0279931472, "published": true}, {"hash": "4Om3JTUB3zq", "uri": "/de/contracts/4Om3JTUB3zq#mitversicherung", "label": "DTV G\u00fcterversicherungsbedingungen 2000/2011", "score": 31.0279931472, "published": true}], "size": 5, "snippet": "25.1. Bei Versicherungen, die von mehreren Versi- cherern \u00fcbernommen sind, haften diese stets nur f\u00fcr ihren Anteil und nicht als Gesamt- schuldner, auch wenn die Einzelpolice oder das Zertifikat von einem Versicherer f\u00fcr alle Versicherer gezeichnet ist.\n25.2. Die vom f\u00fchrenden Versicherer mit dem Versi- cherungsnehmer getroffenen Vereinbarungen sind f\u00fcr die Mitversicherer verbindlich. Dies gilt insbesondere zugunsten des Versicherungs- nehmers f\u00fcr die Schadenregulierung. Der f\u00fch- rende Versicherer ist jedoch ohne Zustimmung der Mitversicherer, von denen jeder einzeln zu entscheiden hat, nicht berechtigt \u2212 zur Erh\u00f6hung des Policenmaximums; \u2212 zum Einschluss der gem\u00e4\u00df Ziffern 2.4.1.1 bis", "hash": "15fa39a1d4b1d1d9f583dac2a94cb823", "id": 4}, {"snippet_links": [], "samples": [{"hash": "jLe89i2o4mM", "uri": "/de/contracts/jLe89i2o4mM#mitversicherung", "label": "Verm\u00f6gensschaden Haftpflichtversicherung", "score": 18.7738141919, "published": true}], "size": 5, "snippet": "a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (\u00a7 69 StBerG), Praxisabwickler (\u00a7 70 StBerG) oder \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587 (\u00a7 \u2587\u2587 \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587) f\u00fcr die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (\u00a7 145 StBerG) w\u00e4hrend der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfange nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eigene Versicherung Deckung erhalten.\nb) F\u00fcr den Versicherungsnehmer in freier Mitarbeit oder in einem Anstellungsverh\u00e4ltnis t\u00e4tige selbst\u00e4ndige Steu- erberater und Steuerbevollm\u00e4chtigte sind gegen die aus der Mitarbeit sowie aus \u00a7 63 StBerG sich ergebenden Haftpflichtgefahren f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den mitversichert; Teil 1 \u00a7 7 II Ziffer 2 gilt sinngem\u00e4\u00df. Dies gilt nicht, wenn neben der Mitarbeit eigene Mandate betreut werden.", "hash": "602ad86f54818fa9cc0ca14f23af7603", "id": 5}, {"snippet_links": [], "samples": [{"hash": "96LAIX2NfFS", "uri": "/de/contracts/96LAIX2NfFS#mitversicherung", "label": "Privat , Berufs  Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung", "score": 22.7474562172, "published": true}], "size": 3, "snippet": "2.1.2.1 Mitversichert sind\n2.1.2.1.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genann- ter sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts);\n2.1.2.1.2 Ihre minderj\u00e4hrigen Kinder;\n2.1.2.1.3 Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartner- schaft lebenden vollj\u00e4hrigen Kinder. Die Mitversicherung von voll- j\u00e4hrigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben und hierf\u00fcr ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;\n2.1.2.1.4 a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs: Ihre Eltern und Gro\u00df- eltern sowie die Eltern und Gro\u00dfeltern Ihres mitversicherten Ehe-/Lebenspartners, soweit sich diese im Ruhestand (ab voll- endetem 65. Lebensjahr) befinden, mit Ihnen im gleichen Haus- halt leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Gleiches gilt f\u00fcr Ihre sowie die Ihres mitversicherten Ehe-/Le- benspartners mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten unverheirateten, nicht in einer ein- getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Enkel oder Pflege- kinder. Die Mitversicherung der Enkel oder Pflegekinder endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer an- gelegte, berufliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben und hierf\u00fcr ein leistungs- bezogenes Entgelt erhalten.", "hash": "0579a2f84bbd926580faadce68ea1667", "id": 6}, {"snippet_links": [], "samples": [{"hash": "enydWGL6rvt", "uri": "/de/contracts/enydWGL6rvt#mitversicherung", "label": "Verm\u00f6gensschaden Haftpflichtversicherung", "score": 23.6009582478, "published": true}], "size": 3, "snippet": "Mitversichert ist ein gem\u00e4\u00df \u00a7 121 Wirtschaftspr\u00fcferord- nung (WPO) bestellter Vertreter w\u00e4hrend der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gem\u00e4\u00df \u00a7 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erh\u00e4lt.", "hash": "23fed05501f1ac8fa858dcdcc10cc0c3", "id": 7}, {"snippet_links": [], "samples": [{"hash": "6njb0c1Ektz", "uri": "/de/contracts/6njb0c1Ektz#mitversicherung", "label": "Versicherungsbedingungen", "score": 19.0, "published": true}], "size": 3, "snippet": "Mitversichert ist ein gem\u00e4\u00df \u00a7 121 Wirtschaftspr\u00fcferord- nung bestellter Vertreter w\u00e4hrend der Dauer eines Be- rufsverbotes. Diese Mitversicherung besteht indem Um- fange nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erh\u00e4lt.", "hash": "25b8cd4a87f316237a091af107311c08", "id": 8}, {"snippet_links": [{"key": "die-leistungen", "type": "clause", "offset": [89, 103]}], "samples": [{"hash": "6aKX72k271m", "uri": "/de/contracts/6aKX72k271m#mitversicherung", "label": "Allgemeine Vertragsbedingungen", "score": 22.9685147159, "published": true}, {"hash": "dZX6qrreEy8", "uri": "/de/contracts/dZX6qrreEy8#mitversicherung", "label": "Allgemeine Vertragsbedingungen", "score": 20.5715263518, "published": true}], "size": 2, "snippet": "Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, in der durch gesonderte Vereinbarung die Leistungen der Bauunternehmer, der Bauhandwerker, der Haustechnik, der Elektrotechnik und der B\u00e4dertechnik mitversichert sind, soweit deren Auftr\u00e4ge in der Versicherungssumme enthalten sind. 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