Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nicht 9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt. 9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungs- leistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 entfallen nicht 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers Vermitt- lers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte feh- lerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder ReservierungenReservierun- gen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 entfallen nicht 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber gegen- über dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse Bedürf- nisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 entfallen nicht 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 entfallen nichtnicht □ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren □ bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen □ bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertrags- zwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers Vermitt- lers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte feh- lerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung Aus- führung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nicht 9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber gegen- über dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt. 9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse Bedürf- nisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nichtnicht □ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren □ bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen □ bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertrags- zwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt. 9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers Vermitt- lers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger InformationenInformatio- nen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige vollstän- dige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder ReservierungenRe- servierungen). 9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung Behe- bung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung Zusatzbu- chung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nicht 9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber gegen- über dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt. 9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse Bedürf- nisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit Vermittlungstätig- keit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilenmitzutei- len. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige voll- ständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1 entfallen nicht • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- fen des Vermittlers resultieren • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 9.1 entfallen nichtDie Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt un- berührt. 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige Män- gelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere be- sondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten nachgefrag- ten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit Vermittlungstätig- keit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unter- lagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung Aus- führung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nichtnicht • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- fen des Vermittlers resultieren • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige Män- gelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt. 9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere be- sondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten nachgefrag- ten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.z. B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nichtnicht ● bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren ● bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen ● bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt. 9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.z. B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung Verringerung eines Schadens, z.z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 entfallen nichtnicht ● bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren ● bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen ● bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler. 9.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers Vermitt- lers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder un- vollständige unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger InformationenInformatio- nen, Auskünfte und Unterla- gen Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige vollstän- dige Ausführung von Vermittlungsleis- tungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder ReservierungenRe- servierungen). 9.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin- gerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte., c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 8.1 entfallen nichtnicht ■ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren ■ bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge- hilfen des Vermittlers beruhen ■ bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 9.38.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber gegen- über dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 8 unberührt. 9.48.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse Bedürf- nisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

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