Common use of Mitwirkungspflichten Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland die geschuldeten Leis- tungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen Einsatz der Vertragsprodukte: Definition des zu lösenden Problems und Projektziele; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum Projekt; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistel- lung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von Wieland; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der von Wieland vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an Dritte, insbe- sondere von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur Bereitstellung: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-Hersteller; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversor- gung; Cewährung des Zutritts für Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstel- lung der erforderlichen Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung von ausreichenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Wieland, beziehungsweise den Herstellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von Wieland: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von Wieland, Ausführung der von Wieland dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; NMK Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunterneh- mern; NNK Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Internet- und Telefonanschluss; Unterhalt der kun- denseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; NOK Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahme. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland Nexgen die geschuldeten Leis- tungen Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Definition Spezifikation des zu lösenden Problems und ProjektzieleProblems; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum ProjektAuswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungenNutzungserweiterungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung Auswirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Softwareunterstützte IT-Umgebung; OK Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistel- lung Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von WielandVertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der von Wieland Nexgen vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit• Datenverantwortung: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an DritteEingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, insbe- sondere von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur Bereitstellungsichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-HerstellerVertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversor- gungStromversorgung; Cewährung Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstel- lung Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung Zurverfügungstellung von ausreichenden Servicefenstern Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Wieland, beziehungsweise Nexgen bzw. den Herstellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriftenBenutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von WielandNexgen: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von WielandNexgen, Ausführung der von Wieland Nexgen dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; NMK • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunterneh- mernNebenunternehmern; NNK Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kun- denseitig kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; NOK Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von AbnahmeAbnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland HEAD IT Solutions AG die geschuldeten Leis- tungen Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen : 1) Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Definition Spezifikation des zu lösenden Problems und ProjektzieleProblems; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum ProjektAuswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte Vertragspro- dukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland der HEAD IT Solutions AG über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung Leistungserbrin- gung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungenNutzungserweite- rungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen recht- lichen Umfelds mit Aus- wirkung Auswirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK unterstützte IT-Umgebung; 2) Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern entschei- dungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung Be- zeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistel- lung Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben Projekt- aufgaben im erforderlichen Umfang; PK ; 3) Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von WielandVertragsprodukte; Vermittlung Ver- mittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung Aus- bildung von Superusern; QK ; 4) Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen Stö- rungen und Fehlern in der von Wieland HEAD IT Solutions AG vorgegebenen Form; möglichst mög- lichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit; 5) Datenverantwortung: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an DritteEingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; 6) Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, insbe- sondere von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRMsichere Aufbe- wahrung des Backups; 7) TK Infrastruktur BereitstellungInfrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-HerstellerVertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich bezüg- lich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten Kompo- nenten befinden; Sicherstellung der Stromversor- gungStromversorgung; Cewährung Gewährung des Zutritts für Mitarbeiter von Wieland der HEAD IT Solutions AG zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstel- lung Bereit- stellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland Mitarbeitende der HEAD IT Solutions AG im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung Zurverfügungstellung von ausreichenden ausrei- chenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte gegen ge- gen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; UK ; 8) Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von WielandHEAD IT Solutions AG, beziehungsweise beziehungs- weise den Herstellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriftenBenutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung Behand- lung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK ; 9) Unterstützung von Wielandder HEAD IT Solutions AG: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden Kun- den nach Anweisung von Wielandder HEAD IT Solutions AG, Ausführung der von Wieland der HEAD IT Solutions AG dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; NMK ; 10) Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; 11) Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; 12) Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunterneh- mern; NNK Nebenunternehmern; 13) Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Internet- Datenkommunikation, In- ternet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechen- den Anbietern; Unterhalt der kun- denseitig kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen Einrich- tungen für die Fernwartung; NOK ; 14) Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von AbnahmeAbnahmen; 15) Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag Ein- zelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland Nexgen die geschuldeten Leis- tungen Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der VertragsprodukteVertragsprodukte : Definition Spezifikation des zu lösenden Problems und ProjektzieleProblems; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum ProjektAuswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistel- lung Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von Wieland; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der von Wieland vorgegebenen in den Einzelverträgen aufgeführten Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit• Datenverantwortung: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an DritteEingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, insbe- sondere von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur Bereitstellungsichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten Räumlichkeiten, insbesondere für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-Hersteller; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befindenVertragsprodukten; Sicherstellung der Stromversor- gungStromversorgung; Cewährung Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Bereitstel- lung Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung Zurverfügungstellung von ausreichenden Servicefenstern Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Wieland, beziehungsweise Nexgen bzw. den Herstellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriftenBenutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von WielandNexgen: Mithilfe Der Kunde unterstützt Nexgen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von Wieland• Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Ausführung Betrieb und Unterhalt der von Wieland dem Kunden zugewiesenen Arbeitenkundenseitig zu beschaffenden Komponenten; NMK Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunterneh- mernNebenunternehmern; NNK Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kun- denseitig kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; NOK Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme Unverzügliche Prüfung von angebotenen erbrachten Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von AbnahmeAbnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland CyberTech Engineering GmbH die geschuldeten Leis- tungen Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen Einsatz der Vertragsprodukte: Definition des zu lösenden Problems und Projektziele; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum Projekt; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK Ansprechpartner und Projektleitung• Ansprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines KundenprojektleitersKunden; Freistel- lung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von WielandVertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und - falls erforderlich - Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der von Wieland CyberTech Engineering GmbH vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit• Datenverantwortung: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an DritteEingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung und sichere Aufbewahrung der Backups, insbe- sondere sofern diese Aufgaben im betreffenden Vertrag nicht ausdrücklich von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur BereitstellungCyberTech Engineering GmbH übernommen werden; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-HerstellerVertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversor- gungStromversorgung; Cewährung Gewährung des Zutritts für CyberTech Engineering GmbH-Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstel- lung der erforderlichen Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung von ausreichenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Wieland, beziehungsweise CyberTech Engineering GmbH bzw. den Herstellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriftenBenutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von WielandCyberTech Engineering GmbH: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von WielandCyberTech Engineering GmbH, Ausführung der von Wieland CyberTech Engineering GmbH dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; NMK • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunterneh- mernNebenunternehmern; NNK Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Internet- Datenkommunikation, Internetanschluss und TelefonanschlussTelefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; • Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kun- denseitig kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die FernwartungFernwartung für jedes gewartete Produkt; NOK Annahme- und Prüfungspflichten• Verantwortung für Produkteauswahl: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahme. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtetträgt die Verantwortung dafür, dass die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu von ihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht• Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, Papier und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellenCDs / DVDs sowie Ersatz von Verschleissteilen.

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Samples: Lizenzvertrag Software / Individualsoftware

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland Ergonomics die geschuldeten Leis- tungen Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen Einsatz der Vertragsprodukte: Definition des zu lösenden Problems und Projektziele; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum Projekt; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK Ansprechpartner und Projektleitung• Ansprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern entscheidungsbe- fugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines KundenprojektleitersKunden; Freistel- lung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von WielandVertragsproduk- te; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und - falls erforderlich er- forderlich - Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der von Wieland Ergonomics vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit• Datenverantwortung: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an DritteEinga- be der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Ver- antwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtli- chen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung und sichere Aufbewahrung der Backups, insbe- sondere sofern diese Aufgaben im betref- fenden Vertrag nicht ausdrücklich von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur BereitstellungErgonomics übernommen werden; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-HerstellerVertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von RäumlichkeitenRäumlich- keiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversor- gungStromversorgung; Cewährung Gewährung des Zutritts für Ergonomics-Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstel- lung der erforderlichen Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung von ausreichenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und ElementarschädenElementarschä- den; UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Wieland, beziehungsweise Ergonomics bzw. den Herstellern Her- stellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriftenBenutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von WielandErgonomics: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von WielandErgonomics, Ausführung der von Wieland Ergono- mics dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; NMK • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung Leistungser- bringung von Nebenunterneh- mernNebenunternehmern; NNK Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Internet- Datenkommunika- tion, Internetanschluss und TelefonanschlussTelefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; • Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kun- denseitig kundenseitig zu installierenden installieren- den technischen Einrichtungen für die FernwartungFernwartung für jedes gewartete Produkt; NOK Annahme- und Prüfungspflichten• Verantwortung für Produkteauswahl: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahme. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtetträgt die Verantwortung dafür, dass die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu von ihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtig- ten Zweck erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht• Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, Papier und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellenDisketten sowie Ersatz von Verschleissteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Wieland Nexgen die geschuldeten Leis- tungen Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Definition Spezifikation des zu lösenden Problems und ProjektzieleProblems; zur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum ProjektAuswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Wieland Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten An- sprechpartnern Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistel- lung Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von Wieland; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der von Wieland vorgegebenen in den Einzelverträgen aufgeführten Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; RK IT-Sicherheit• Datenverantwortung: Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Xxxxx Xxxxxxxxxx an DritteEingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, insbe- sondere von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und Software von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur Bereitstellungsichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten Räumlichkeiten, insbesondere für die Installation von Vertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-Hersteller; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befindenVertragsprodukten; Sicherstellung der Stromversor- gungStromversorgung; Cewährung Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Bereitstel- lung Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Wieland Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfü- gungstellung Zurverfügungstellung von ausreichenden Servicefenstern Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Wieland, beziehungsweise Nexgen bzw. den Herstellern vorgegebenen Be- nutzungsvorschriftenBenutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von WielandNexgen: Mithilfe Der Kunde unterstützt Nexgen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von Wieland• Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Ausführung Betrieb und Unterhalt der von Wieland dem Kunden zugewiesenen Arbeitenkundenseitig zu beschaffenden Komponenten; NMK Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunterneh- mernNebenunternehmern; NNK Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kun- denseitig kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; NOK Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme Unverzügliche Prüfung von angebotenen erbrachten Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von AbnahmeAbnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellen.

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