Nachbesserungen Musterklauseln

Nachbesserungen. Unstrittige Mängel, strittige Mängel und evtl. auszuführende Nachbesserungen sind als solche gekennzeichnet aufzuzählen und mit Ausführungsfristen zu versehen. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt die Anlage, mit Ausnahme der dokumentierten Nachbesserungen, als män- gelfrei abgenommen.
Nachbesserungen. Unstrittige Mängel, strittige Mängel und evtl. auszuführende Nachbesserungen sind als solche gekennzeichnet aufzuzählen und mit Ausführungsfristen zu versehen. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt die Anlage, mit Ausnahme der dokumentierten Nachbesserungen, als män- gelfrei abgenommen. • Ort, Datum, • Unterschrift des Kunden, • Unterschrift des Ansprechpartners der Installationsfirma.
Nachbesserungen. Sollten die Produkte der Produktgewährleistung nicht entsprechen ("fehlerhafte Produkte"), so ist der Verkäufer auf Verlangen der ITW verpflichtet, die fehlerhaften Produkte unverzüglich und auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen oder ITW eine Gutschrift auszustellen oder volle Rückerstattung in Höhe des Einkaufspreises des Produkts zu leisten. Der Verkäufer haftet für alle Kosten, die ITW aus den fehlerhaften Produkten entstehen einschließlich aller Auslagen für Auspacken, Sortieren, Inspizieren, Wiederverpacken und Zurücksenden. Der Verkäufer trägt zudem alle Rückrufkosten, die in Verbindung mit den fehlerhaften Produkten entstehen. Falls es dem Verkäufer nicht möglich ist, die Fehler innerhalb des von ITW festgelegten Zeitrahmens zu beheben, kann ITW eigenständig Schritte zu deren Behebung einleiten, wobei der Verkäufer ITW alle daraus entstehenden Kosten erstattet ITW behält sich alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich Nichtkonformität vor.
Nachbesserungen. Bei innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe an den Kunden geltend gemachten Abweichungen der Programme von der Programmbeschreibung hat der Kunde das Recht, die Fehler in der Software seinem Lieferanten mitzuteilen und die Lieferung einer geänderten Programmversion zu verlangen. Ist Nachbesserung nicht möglich hat der Kunde das Recht auf Rückabwicklung des Vertrages, wobei evtl. angefertigte Kopien zu vernichten sind. Der Kunde verpflichtet sich ein vom Auftraggeber vorgelegtes Übergabeprotokoll mit Datum der Installation zu unterschreiben. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Unberührt bleiben lediglich die Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nachbesserungen schließen auch die Lieferung einer neuen Programmversion mit unterschiedlichem Leistungsumfang (insbesondere Update) ein. Lehnt der Kunde die Abnahme einer neuen Programmversion ab, ist der Auftragnehmer von allen Leistungsverpflichtungen befreit.
Nachbesserungen 

Related to Nachbesserungen

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.