Common use of Notierung an einer Börse Clause in Contracts

Notierung an einer Börse. Ziel der Gesellschaft ist es, durch die Zulassung der jeweiligen Anteile zum Handel an einer oder mehreren Börsen die Einstufung einiger ihrer Fonds als Exchange Traded Fund („ETF“) zu erreichen. Diese Zulassung zum Handel beinhaltet auch die Verpflichtung eines oder mehrerer Mitglieder der entsprechenden Börse, als Market Maker aufzutreten und Kurse zu stellen, zu denen die Anteile von Anlegern erworben oder verkauft werden können. Die Spanne zwischen diesen Ankaufs- und Verkaufskursen kann von der entsprechenden Börsenaufsicht überwacht und reguliert werden. Es wird beabsichtigt, die Zulassung bestimmter Klassen von Anteilen der ETFs an anerkannten Börsen zu beantragen. Die Genehmigung der zur Notierung erforderlichen Unterlagen gemäß den Notierungsvorschriften der maßgeblichen Börse stellt keine Gewährleistung bzw. Zusicherung seitens dieser Börse in Bezug auf die Fachkompetenz der Dienstleister bzw. die Angemessenheit der Informationen, die in den zur Notierung erforderlichen Unterlagen enthalten sind, oder in Bezug auf die Eignung der Anteile für Anlage- oder sonstige Zwecke dar. Zum Datum dieses Prospekts hat die Gesellschaft weder ausstehendes noch bereits geschaffenes, aber noch nicht begebenes Fremdkapital (einschließlich Darlehen) und auch keine ausstehenden Hypotheken, Belastungen, sonstigen Kreditverbindlichkeiten oder Verpflichtungen dieser Art wie Überziehungskredite, Verbindlichkeiten aus Akzepten oder Akzeptkrediten, Ratenzahlungskrediten oder Finanzierungsleasing, sowie keine Garantien oder sonstigen Eventualverbindlichkeiten. Die Abwicklung in Bezug auf Anteile der Gesellschaft kann elektronisch über Wertpapierabwicklungssysteme wie Euroclear oder Clearstream erfolgen.

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Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de

Notierung an einer Börse. Ziel der Gesellschaft ist es, durch die Zulassung der jeweiligen Anteile zum Handel an einer oder mehreren Börsen die Einstufung einiger ihrer Fonds als Exchange Traded Fund ("ETF") zu erreichen. Diese Zulassung zum Handel beinhaltet auch die Verpflichtung eines oder mehrerer Mitglieder der entsprechenden Börse, als Market Maker aufzutreten und Kurse zu stellen, zu denen die Anteile von Anlegern erworben oder verkauft werden können. Die Spanne zwischen diesen Ankaufs- und Verkaufskursen kann von der entsprechenden Börsenaufsicht überwacht und reguliert werden. Es wird beabsichtigt, die Zulassung bestimmter Klassen von Anteilen der ETFs an anerkannten Börsen zu beantragen. Die Genehmigung der zur Notierung erforderlichen Unterlagen gemäß den Notierungsvorschriften der maßgeblichen Börse stellt keine Gewährleistung bzw. Zusicherung seitens dieser Börse in Bezug auf die Fachkompetenz der Dienstleister bzw. die Angemessenheit der Informationen, die in den zur Notierung erforderlichen Unterlagen enthalten sind, oder in Bezug auf die Eignung der Anteile für Anlage- oder sonstige Zwecke dar. Zum Datum dieses Prospekts hat die Gesellschaft weder ausstehendes noch bereits geschaffenes, aber noch nicht begebenes Fremdkapital (einschließlich Darlehen) und auch keine ausstehenden Hypotheken, Belastungen, sonstigen Kreditverbindlichkeiten oder Verpflichtungen dieser Art wie Überziehungskredite, Verbindlichkeiten aus Akzepten oder Akzeptkrediten, Ratenzahlungskrediten oder Finanzierungsleasing, sowie keine Garantien oder sonstigen Eventualverbindlichkeiten. Die Abwicklung in Bezug auf Anteile der Gesellschaft kann elektronisch über Wertpapierabwicklungssysteme wie Euroclear oder Clearstream erfolgen.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de, www.assetstandard.com, solutions.vwdservices.com