Noträumung Musterklauseln

Noträumung. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Veranstaltungsleitung angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben. Hamburg, November 2021

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  • Lösung Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allge- meinen Rentenversicherung (das sind im Jahr 2008 = 2.544 EUR) begrenzt. Nach dem Steu- errecht ist bei der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG der arbeitgeberfinanzierte Beitrag vor- rangig gegenüber der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Der Beitrag des Arbeitnehmers ist deshalb in Höhe von 2.148 EUR (2.544 EUR - 360 EUR) steuer- und beitragsfrei. Der Restbetrag von 252 EUR (2.400 EUR - 2.148 EUR) ist individuell zu versteuern und beitrags- pflichtig. Zusätzlich zu dem Freibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG in Höhe von 4 % der Beitragsbe- messungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung können nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG Beiträge, die vom Arbeitgeber auf Grund einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungs- zusage (Neuzusage) geleistet werden, bis zur Höhe von 1.800 EUR steuerfrei bleiben. Dies gilt auch, wenn von einer Versorgungseinrichtung sowohl Beiträge im Kapitaldeckungsver- fahren als auch Zuwendungen zugunsten der umlagefinanzierten Altersversorgung getrennt erhoben werden und die Zuwendungen nach § 40b EStG pauschal besteuert werden. Dabei ist unerheblich, ob die umlagefinanzierten Zuwendungen auf Grund einer Alt- oder Neuzusa- ge geleistet werden. Nach § 3 Nr. 63 EStG können auch Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen und - bei Direktversicherungen - an Versicherungsunternehmen in der EU sowie in Drittstaaten, mit denen besondere Abkommen abgeschlossen worden sind, begünstigt sein, wenn der aus- ländische Pensionsfonds, die ausländische Pensionskasse oder das ausländische Versiche- rungsunternehmen versicherungsaufsichtsrechtlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit zugunsten von Arbeitnehmern in inländischen Betriebsstätten befugt sind. Eine entsprechende steuerli- che Anerkennung hat auch beitragsrechtlich Auswirkungen in der Sozialversicherung. Für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit wird seit 2005 auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung abgestellt. D.h., wechselt der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres sein erstes Dienstverhältnis, kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag des § 3 Nr. 63 EStG erneut in Anspruch genommen werden.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Hemmung Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Untervermietung 7.1. Die Untervermietung oder sonstige ganze oder teilweise Überlassung der Mietsache bedarf der vor- herigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung des Vermieters kann von der Zah- lung einer Bearbeitungspauschale für die Serviceleistungen auf Seiten des Vermieters (insbesondere für die Erstellung eines Untermietvertrages, neuen Mietvertrages, zusätzliche Reinigung etc.) abhän- gig gemacht werden. 7.2. Zur unentgeltlichen Überlassung des Gebrauchs der Mietsache an Dritte ist der Mieter nicht berech- tigt.