Nutzungsbeschränkungen des E-Geld-Xxxxxx Musterklauseln

Nutzungsbeschränkungen des E-Geld-Xxxxxx. Solange der Nutzer die nachfolgend genannten und vom Emittenten MANGOPAY zwecks Überprüfung der Identität verlangten Dokumente nicht übermittelt hat, gelten für den Nutzer die folgenden Beschränkungen: - ein Gesamtbetrag in Höhe von maximal 100 Euro E-Geld, über den der Nutzer innerhalb eines Monats über ein und dieselbe Webseite verfügen kann. - ein Gesamtbetrag in Höhe von maximal 2.500 Euro E-Geld, über den der Nutzer innerhalb eines Kalenderjahres über ein und dieselbe Webseite verfügen kann. - ein Rückerstattungsgesamtbetrag in Höhe von maximal 1.000 Euro E-Geld innerhalb eines Kalenderjahres über ein und dieselbe Webseite. Nach Erhalt der folgenden Dokumente – unter dem Vorbehalt, dass der Emittent MANGOPAY diese für zufriedenstellend erachtet – kann dieser die dem Nutzer als natürliche Person auferlegten Beschränkungen aufheben: - eine Kopie eines gültigen offiziellen Ausweisdokuments: für Deutsche der deutsche Personalausweis (Vorder- und Rückseite), für in Deutschland oder im Ausland wohnhafte Ausländer der Reisepass - sollte der Begünstigte nicht der wirtschaftliche Eigentümer des Guthabens sein, ein Identitätsnachweis des wirtschaftlichen Eigentümers mit einer Kopie seines deutschen Ausweisdokuments oder des Reisepasses, sofern der wirtschaftliche Eigentümer ein Ausländer ist, sowie gegebenenfalls eine Wohnsitzbestätigung, welche je nach Ermessen des Emittenten MANGOPAY verlangt werden kann Nach Erhalt der folgenden Dokumente – unter dem Vorbehalt, dass der Emittent MANGOPAY diese für zufriedenstellend erachtet – kann dieser die dem Nutzer als juristische Person auferlegten Beschränkungen aufheben: - die Satzung - ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister - die Adresse des Gesellschaftssitzes und die Rechtsgrundlagen, nach denen die Gründung und die Funktionsweise der Gesellschaft geregelt sind - eine von dem Geschäftsführer bzw. den Geschäftsführern unterzeichnete Erklärung der Gesamtheit der wirtschaftlich Berechtigten, die mehr als 10% des Betriebskapitals halten, sowie Vorlage eines Identitätsnachweises der wirtschaftlichen Eigentümer in ihrer Eigenschaft als natürliche Personen - Identitätsnachweis des Geschäftsführers oder der Person, welche berechtigt ist, für die Gesellschaft im Rahmen der durchgeführten Vorgänge Verbindlichkeiten einzugehen - eine auf den Namen der Gesellschaft lautende Bescheinigung über die Bankverbindung Nach Erhalt der folgenden Dokumente – unter dem Vorbehalt, dass der Emittent MANGOPAY diese für zufriedenstelle...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.