Nässeschäden. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei- zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserver- sorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbunde- nen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserfüh- renden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berie- selungsanlagen sowie aus Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärme- pumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasser- dampf stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
b) Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus
Nässeschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
b) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen,
e) ortsfesten Wasserlöschanlagen (Wasserlöschanlagen-Leckage; siehe Nr. 3),
f) Wasserbetten oder Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
4.2.1 Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der
1. Warmwasser- oder Dampfheizung,
2. aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
3. aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, sowie
4. aus Wasserbetten und Aquarien, Wassersäulen oder Zierbrunnen,
5. Fußbodenheizungen sowie
6. aus Rohren, Speichertanks sowie Filtereinrichtungen der Regenwassernutzungsanlage ausgetreten sein.
4.2.2 Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf und Wasser, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenabflussrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist, stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden. Ein Nässeschaden entsteht an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus
a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
b) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbunde- nen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführen- den Teilen;
c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
d) Klima- ,Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
e) Wasserbetten oder Aquarien. Sole, Öle, Kühl und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, bestimmungswidrig ausgetrete- nes Wasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Re- genfallrohren sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nässeschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, auch aus Fußbodenheizung Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, ortsfesten Wasserlöschanlagen (Wasserlöschanlagen-Leckage; siehe Ziff. 4.4.3), Wasserbetten, Terrarien oder Aquarien.
Nässeschäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Nässeschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus