Obliegenheit. Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Nichtbeachtung zur Kündigung und zur vollen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Anders als bei Rechtspflichten kann der Versicherer die Erfüllung einer Obliegenheit nicht einklagen. →Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von →Mietwagen, Taxen und →Selbstfahrervermiet- fahrzeugen.
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Obliegenheit. Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Pflichten des Versicherungsnehmers→Versicherungsnehmers, deren Nichtbeachtung zur Kündigung Kündi- gung und zur vollen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers Versiche- rers führen kann. Anders als bei Rechtspflichten kann der Versicherer Versi- cherer die Erfüllung einer Obliegenheit nicht einklagen. →Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von →Mietwagen, Taxen und →Selbstfahrervermiet- fahrzeugen.
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